Steuerzahler mit doppeltem Haushalt können sich freuen. Sie können jetzt die Kosten für Heimfahrten z.B. mit dem Zug leichter als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Dies gilt sogar bei kostenlosen Heimfahrten. Der BFH hat es möglich gemacht.
Vorliegend ging es um einen Arbeitnehmer, der bei der Deutschen Bahn beschäftigt war. Er hatte teilweise seine wöchtentlichen Familienheimfahrten kostenlos mit dem Zug angetreten und dafür ebenfalls die Entfernungspauschale angesetzt. Doch das Finanzamt strich ihm die geltend gemachten Werbungskosten bezüglich...