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><channel><title>Unternehmer Blog</title> <atom:link href="http://blog.steuerberaten.de/unternehmen/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" /><link>http://blog.steuerberaten.de/unternehmen</link> <description>Der Blog für Unternehmer - powered by steuerberaten.de</description> <lastBuildDate>Wed, 08 Feb 2012 15:08:47 +0000</lastBuildDate> <language>en</language> <sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod> <sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency> <generator>http://wordpress.org/?v=3.2.1</generator> <item><title>Bewirtungsaufwendungen eines Hoteliers</title><link>http://blog.steuerberaten.de/unternehmen/12_4252_bewirtungsaufwendungen-eines-hoteliers/</link> <comments>http://blog.steuerberaten.de/unternehmen/12_4252_bewirtungsaufwendungen-eines-hoteliers/#comments</comments> <pubDate>Tue, 07 Feb 2012 14:12:45 +0000</pubDate> <dc:creator>Michaela Reichling</dc:creator> <category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category> <category><![CDATA[Gewerbesteuer]]></category> <category><![CDATA[Beschränkung]]></category> <category><![CDATA[Bewirtungsaufwendungen]]></category> <category><![CDATA[Gastronomie]]></category><guid
isPermaLink="false">http://blog.steuerberaten.de/unternehmen/?p=4252</guid> <description><![CDATA[Auch Hoteliers können nicht zu 100% bewirten.]]></description> <content:encoded><![CDATA[<div
id="attachment_4253" class="wp-caption alignright" style="width: 434px"><a
href="http://blog.steuerberaten.de/unternehmen/files/2012/02/Bewirtung-II.jpg"><img
class="size-full wp-image-4253" src="http://blog.steuerberaten.de/unternehmen/files/2012/02/Bewirtung-II.jpg" alt="" width="424" height="283" /></a><p
class="wp-caption-text">(c) michaeljung - Fotolia.com</p></div><p>Ein Klassiker sind Bewirtungsaufwendungen für die Bewirtung von Geschäftskunden. Das Steuerrecht erkennt diese zwar grundsätzlich als Betriebsausgaben an, hat den Abzug aber auf 70‘% beschränkt. D.h. 30% sind nicht abziehbar. Ausgehebelt wird diese Beschränkung nur, wenn die Bewirtung Gegenstand einer mit Gewinnabsicht ausgeübten Betätigung des Unternehmers ist.<br
/> Hier ging es um ein Hotel mit Restaurant (Klägerin). Das <a
href="http://www.steuerberaten.de/tag/finanzamt/" class="kblinker" title="Finanzamt">Finanzamt</a> hatte die Bewirtungsaufwendungen anlässlich der Jubiläumsfeier des Hotel nur mit 70% anerkannt. Die Klägerin wollte sich aber auf die Ausnahmevorschrift berufen.<br
/> Der Bundesfinanzhof hatte schließlich zu entscheiden. Dieser stellte klar, dass Bewirtungsaufwendungen auch im gastronomischen Bereich nur dann voll abgezogen werden können, wenn sie anlässlich der Bewirtung von zahlenden Gästen (z.B. die Bewirtung von Bootsausflüglern, die für die Bootstour zahlen) oder im Rahmen von Speisewerbepräsentationen stattfinden. Doch bei Bewirtung anlässlich von geschäftlichen Besprechungen oder werbenden Veranstaltungen bleibt es beim 70%igen Abzug. Denn dann findet die Bewirtung zur Verbesserung des Geschäftsklimas statt und der Bewirtete hätte ansonsten ja auch selbst für die Mahlzeit aufkommen müssen.<br
/> (BFH vom 07.09.2011 – I R 12/11)</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://blog.steuerberaten.de/unternehmen/12_4252_bewirtungsaufwendungen-eines-hoteliers/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Gehaltszahlungen bei Familien-GmbHs</title><link>http://blog.steuerberaten.de/unternehmen/12_4248_gehaltszahlungen-bei-familien-gmbhs/</link> <comments>http://blog.steuerberaten.de/unternehmen/12_4248_gehaltszahlungen-bei-familien-gmbhs/#comments</comments> <pubDate>Tue, 07 Feb 2012 12:19:15 +0000</pubDate> <dc:creator>Michaela Reichling</dc:creator> <category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category> <category><![CDATA[Gewerbesteuer]]></category> <category><![CDATA[Körperschaftsteuer]]></category> <category><![CDATA[Anstellung]]></category> <category><![CDATA[Fremdvergleich]]></category> <category><![CDATA[verdeckte Gewinnausschüttung]]></category><guid
isPermaLink="false">http://blog.steuerberaten.de/unternehmen/?p=4248</guid> <description><![CDATA[Vorsicht bei Angestellten aus dem Familienkreis!]]></description> <content:encoded><![CDATA[<div
id="attachment_4249" class="wp-caption alignright" style="width: 435px"><a
href="http://blog.steuerberaten.de/unternehmen/files/2012/02/Senior-GF.jpg"><img
class="size-full wp-image-4249" src="http://blog.steuerberaten.de/unternehmen/files/2012/02/Senior-GF.jpg" alt="" width="425" height="282" /></a><p
class="wp-caption-text">(c) Rido - Fotolia.com</p></div><p>Ein Dauerbrenner vor den Gerichten ist das Thema verdeckte Gewinnausschüttung. Diese Gewinnausschüttung wird als Betriebsausgabe deklariert, darf aber den Gewinn der Gesellschaft nicht mindern. Wichtig ist immer, ob der Vorgang dem sog. Fremdvergleich standhält.<br
/> Hier ging es um eine <a
href="http://www.steuerberaten.de/tag/gmbh/" class="kblinker" title="GmbH">GmbH</a> (Klägerin) an der eine weitere GmbH mit 40%, die Eltern und der Sohn mit je 20% beteiligt sind. An der weiteren GmbH bestand die Beteiligung aus den Eltern mit je 45% und dem Sohn mit 10%. Geschäftsführer der Klägerin war der Sohn, der unentgeltlich tätig war. Der Vater hatte bei der weiteren GmbH seit Jahrzehnten eine Anstellung die dann durch Zahlung einer <a
href="http://www.steuerberaten.de/tag/abfindung/" class="kblinker" title="Abfindung">Abfindung</a> aufgelöst wurde. Die Pensionszusage wurde fortgeführt. Bei der Klägerin wurde der Vater dann für zwei Jahre als Außendienstmitarbeiter (Ein- und Verkauf von Frischgeflügel) tätig. Danach wieder bei der weiteren GmbH.<br
/> Dem <a
href="http://www.steuerberaten.de/tag/finanzamt/" class="kblinker" title="Finanzamt">Finanzamt</a> wurde das zu bunt und es behandelte die zweijährigen Gehaltszahlungen der Klägerin an den Vater als verdeckte Gewinnausschüttung. Auch das <a
href="http://www.steuerberaten.de/tag/finanzgericht/" class="kblinker" title="Finanzgericht">Finanzgericht</a> München kam zu keinem anderen Ergebnis.<br
/> Die Zahlungen für die Tätigkeit als Außendienstmitarbeiter hatte der Vater aufgrund gesellschaftsrechtlicher Beziehungen erhalten, nicht aufgrund seiner Tätigkeit. Denn ein anderer fremder Dritter hätte diese Anstellung nicht erhalten. Gerade weil die Klägerin in dem Bereich (Handel mit Frischwaren)gar nicht tätig war. Ein fremder Geschäftsführer hätte also den Vater nicht eingestellt. Außerdem hatten der Vater und die weitere GmbH die Kündigungsfristen nicht eingehalten und die weitere GmbH die Pensionszusage fortgeführt. Dies spricht alles für die verdeckte Gewinnausschüttung.<br
/> (FG München vom 30.04.2009 – 6 K 4406/06)</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://blog.steuerberaten.de/unternehmen/12_4248_gehaltszahlungen-bei-familien-gmbhs/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Photovoltaik &#8211; schlecht für die Gewerbesteuer</title><link>http://blog.steuerberaten.de/unternehmen/12_4243_photovoltaik-schlecht-fur-die-gewerbesteuer/</link> <comments>http://blog.steuerberaten.de/unternehmen/12_4243_photovoltaik-schlecht-fur-die-gewerbesteuer/#comments</comments> <pubDate>Fri, 03 Feb 2012 11:37:54 +0000</pubDate> <dc:creator>Michaela Reichling</dc:creator> <category><![CDATA[Gewerbesteuer]]></category> <category><![CDATA[Kapitalgesellschaft]]></category> <category><![CDATA[Photovoltaik]]></category> <category><![CDATA[Vermögensverwaltung]]></category><guid
isPermaLink="false">http://blog.steuerberaten.de/unternehmen/?p=4243</guid> <description><![CDATA[Der Betrieb einer Photovoltaik-Anlage kann teuer werden.]]></description> <content:encoded><![CDATA[<div
id="attachment_4244" class="wp-caption alignright" style="width: 427px"><a
href="http://blog.steuerberaten.de/unternehmen/files/2012/02/Photovoltaik-VIII.jpg"><img
class="size-full wp-image-4244" src="http://blog.steuerberaten.de/unternehmen/files/2012/02/Photovoltaik-VIII.jpg" alt="" width="417" height="288" /></a><p
class="wp-caption-text">(c) Jürgen Fälchle - Fotolia.com</p></div><p>Kapitalgesellschaften sind allein aufgrund ihrer Gesellschaftsform gewerbesteuerpflichtig. Doch sieht das Gewerbesteuergesetz eine steuerliche Erleichterung vor für Kapitalgesellschaften die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten und nutzen. Damit sollen die Kapitalgesellschaften den Steuerpflichtigen gleichgestellt werden, die ebenfalls nur Grundstücksverwaltung betreiben. Allerdings verfällt die Begünstigung, wenn die Kapitalgesellschaft neben der Grundstücksverwaltung und –nutzung noch anderen Tätigkeiten nachgeht, die nicht zwingend mit der Grundstücksverwaltung und –nutzung zusammenhängen.<br
/> Das <a
href="http://www.steuerberaten.de/tag/finanzgericht/" class="kblinker" title="Finanzgericht">Finanzgericht</a> Berlin-Brandenburg entschied nun, dass eine solche schädliche Tätigkeit auch dann vorliegt, wenn die Kapitalgesellschaft auf seinen Gebäuden Photovoltaikanlagen installiert und den produzierten Strom dann gegen Entgelt in das Stromnetz einspeist. Denn dabei handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit, die  nicht zwangsläufig mit der Grundstücksverwaltung und –nutzung zusammenhängt. Dem FG Berlin-Brandenburg kam es dabei nicht darauf an, dass die Kapitalgesellschaft lediglich einen Abnehmer hatte und die Einnahmen aus der Stromeinspeisung nur 5% ausmachten.<br
/> (FG Berlin-Brandenburg vom 13.12.2011 – 6 K 618/08)</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://blog.steuerberaten.de/unternehmen/12_4243_photovoltaik-schlecht-fur-die-gewerbesteuer/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Begünstigte Entschädigung bei Vorsteuerausgleich?</title><link>http://blog.steuerberaten.de/unternehmen/12_4238_begunstigte-entschadigung-bei-vorsteuerausgleich/</link> <comments>http://blog.steuerberaten.de/unternehmen/12_4238_begunstigte-entschadigung-bei-vorsteuerausgleich/#comments</comments> <pubDate>Thu, 02 Feb 2012 11:26:42 +0000</pubDate> <dc:creator>Michaela Reichling</dc:creator> <category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category> <category><![CDATA[Entschädigung]]></category> <category><![CDATA[Ersatz]]></category> <category><![CDATA[Vorsteuer]]></category><guid
isPermaLink="false">http://blog.steuerberaten.de/unternehmen/?p=4238</guid> <description><![CDATA[Werden drohende Vorsteuer-Rückzahlungen ersetzt, gibt es keine ermäßigte Besteuerung.]]></description> <content:encoded><![CDATA[<div
id="attachment_4240" class="wp-caption alignright" style="width: 433px"><a
href="http://blog.steuerberaten.de/unternehmen/files/2012/02/K%C3%BCndigung-Mietvertrag1.jpg"><img
class="size-full wp-image-4240" src="http://blog.steuerberaten.de/unternehmen/files/2012/02/K%C3%BCndigung-Mietvertrag1.jpg" alt="" width="423" height="283" /></a><p
class="wp-caption-text">(c) kwarner - Fotolia.com</p></div><p>Das Einkommensteuerrecht sieht für Entschädigungen, so z.B. auch für Abfindungen, eine ermäßigte Besteuerung vor. Hier entsteht häufiger mal die Frage, was unter Entschädigungen zu verstehen ist. Im Einkommensteuergesetz heißt es, dass es sich um Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen handelt.<br
/> Hier ging es um ein Objekt, dass für zehn Jahre an die BRD vermietet wurde. Doch vor Ablauf der zehn Jahre wurde der Mietvertrag einvernehmlich aufgehoben. Da die Klägerin die <a
href="http://www.steuerberaten.de/tag/umsatzsteuer/" class="kblinker" title="Umsatzsteuer">Umsatzsteuer</a> als Vorsteuer aus den Baukosten gezogen hatte, mussten diese Beträge anteilig zurück gezahlt werden. Hierfür und für die vorzeitige Auflösung des Mietvertrages erhielt die Klägerin eine einmalige Zahlung. Während die Klägerin diese Einmalzahlung als Entschädigung ansah, behandelte das <a
href="http://www.steuerberaten.de/tag/finanzamt/" class="kblinker" title="Finanzamt">Finanzamt</a> diese als laufende Einnahme.<br
/> Der Bundesfinanzhof entschied, dass das Finanzamt richtig gehandelt hatte. Soll es sich um Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen handeln, setzt dies voraus, dass Einnahmen gar nicht erst angefallen, sondern ausgefallen sind oder zukünftig ausfallen werden. Da aber die hier erhaltene Entschädigung die zurückzuzahlende Vorsteuer ersetzen soll, handelt es sich nicht um eine solche Entschädigung. Sie stellt kein Ersatz für entgangene und entgehende Einnahmen dar, da der Klägerin diesbezüglich keine Einnahmen entgangen sind und auch diesbezüglich keine zukünftigen Einnahmen ausgefallen sind. Die zurückzuzahlenden Vorsteuerbeträge wären bei der Klägerin Ausgaben gewesen. Davon ist in der entsprechenden Einkommensteuervorschrift nicht die Rede.<br
/> (BFH vom 18.10.2011 – IX R 58/10)</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://blog.steuerberaten.de/unternehmen/12_4238_begunstigte-entschadigung-bei-vorsteuerausgleich/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Vorsteuer für Geldspielautomaten</title><link>http://blog.steuerberaten.de/unternehmen/12_4233_vorsteuer-fur-geldspielautomaten/</link> <comments>http://blog.steuerberaten.de/unternehmen/12_4233_vorsteuer-fur-geldspielautomaten/#comments</comments> <pubDate>Fri, 27 Jan 2012 11:25:16 +0000</pubDate> <dc:creator>Michaela Reichling</dc:creator> <category><![CDATA[Umsatzsteuer]]></category> <category><![CDATA[Geldspielautomat]]></category> <category><![CDATA[Verwendung]]></category> <category><![CDATA[Vorsteuerkorrektur]]></category><guid
isPermaLink="false">http://blog.steuerberaten.de/unternehmen/?p=4233</guid> <description><![CDATA[Die Steuerfreiheit von Umsätzen aus Geldspielautomaten hat Einfluss auf die Vorsteuer.]]></description> <content:encoded><![CDATA[<div
id="attachment_4234" class="wp-caption alignright" style="width: 435px"><a
href="http://blog.steuerberaten.de/unternehmen/files/2012/01/Geldspielautomat.jpg"><img
class="size-full wp-image-4234" src="http://blog.steuerberaten.de/unternehmen/files/2012/01/Geldspielautomat.jpg" alt="" width="425" height="282" /></a><p
class="wp-caption-text">(c) Alterfalter - Fotolia.com</p></div><p>Im Umsatzsteuerrecht gibt es eine Vorschrift, die vorsieht, dass der ursprüngliche <a
href="http://www.steuerberaten.de/tag/vorsteuerabzug/" class="kblinker" title="Vorsteuerabzug">Vorsteuerabzug</a> zu korrigieren ist, wenn sich die Nutzungsverhältnisse eines Wirtschaftsguts innerhalb von fünf Jahren ändern. Mit anderen Worten: Wird ein <a
href="http://www.steuerberaten.de/tag/pkw/" class="kblinker" title="PKW">Pkw</a> mit vollem Vorsteuerabzug angeschafft und nach zwei Jahren nur noch für Einkünfte verwendet, die umsatzsteuerfrei sind, ist für drei Jahre die Vorsteuer zurück zu zahlen.<br
/> Hier ging es um einen Spielhallenbetreiber, der die Vorsteuer aus dem Erwerb von Geldspielautomaten gezogen hatte. Denn nach deutschem Recht sind die Umsätze mit Geldspielautomaten umsatzsteuerpflichtig. Da jedoch der Europäische Gerichtshof entschied, dass diese Umsätze umsatzsteuerfrei sind, nahm der Kläger dies auch für sich in Anspruch. Das <a
href="http://www.steuerberaten.de/tag/finanzamt/" class="kblinker" title="Finanzamt">Finanzamt</a> akzeptierte dies auch, korrigierte aber gleichzeitig den Vorsteuerabzug aus den Geldspielautomaten.<br
/> Diese Vorgehensweise wurde vom Bundesfinanzhof bestätigt. Die entsprechende Gesetzesnorm spricht von der Änderung der Verhältnisse, die (ursprünglich) für den Vorsteuerabzug maßgebend waren. Hier liegt die Änderung darin, dass der Spielhallenbetreiber bei Anschaffung der Geldspielautomaten von steuerpflichtigen Automatenumsätzen ausgegangen ist. Durch Berufung auf das günstigere internationale Recht waren die Umsätze jedoch umsatzsteuerfrei.<br
/> Damit bleibt es dabei, die Vorsteuer ist zurück zu zahlen.<br
/> (BFH vom 15.09.2011 – V R 8/11)</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://blog.steuerberaten.de/unternehmen/12_4233_vorsteuer-fur-geldspielautomaten/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Arbeitszimmer für Rentner</title><link>http://blog.steuerberaten.de/unternehmen/12_4229_arbeitszimmer-fur-rentner/</link> <comments>http://blog.steuerberaten.de/unternehmen/12_4229_arbeitszimmer-fur-rentner/#comments</comments> <pubDate>Fri, 27 Jan 2012 10:33:19 +0000</pubDate> <dc:creator>Michaela Reichling</dc:creator> <category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category> <category><![CDATA[Gewerbesteuer]]></category> <category><![CDATA[Arbeitszimmer]]></category> <category><![CDATA[Betätigung]]></category> <category><![CDATA[Mittelpunkt]]></category><guid
isPermaLink="false">http://blog.steuerberaten.de/unternehmen/?p=4229</guid> <description><![CDATA[Kann ein Rentner ein Arbeitszimmer absetzen?]]></description> <content:encoded><![CDATA[<div
id="attachment_4230" class="wp-caption alignright" style="width: 309px"><a
href="http://blog.steuerberaten.de/unternehmen/files/2012/01/Arbeitszimmer-VI.jpg"><img
class="size-full wp-image-4230" src="http://blog.steuerberaten.de/unternehmen/files/2012/01/Arbeitszimmer-VI.jpg" alt="" width="299" height="401" /></a><p
class="wp-caption-text">(c) Monster - Fotolia.com</p></div><p>Der Dauerbrenner „Arbeitszimmer“ hat zu einem erneuten Urteil geführt. Grundsätzlich sind die Kosten für ein <a
href="http://www.steuerberaten.de/tag/arbeitszimmer/" class="kblinker" title="Arbeitszimmer">Arbeitszimmer</a> nur absetzbar, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Dann allerdings mit Beschränkung auf 1.250 Euro. Ist das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung kann es ohne Beschränkung angesetzt werden.<br
/> Hier wollte der Kläger die <a
href="http://www.steuerberaten.de/tag/aufwendungen/" class="kblinker" title="Aufwendungen">Aufwendungen</a> für ein häusliches Arbeitszimmer bei den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit berücksichtigen. Der Streitpunkt war u.a. der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung. Außerdem ging es auch darum, ob die Stellung des Klägers als Pensionär mit Versorgungsbezügen mit einfließen muss. Denn im Streitjahr war der Kläger zunächst Beamter und im Anschluss an seine Pensionierung <a
href="http://www.steuerberaten.de/tag/selbststaendig/" class="kblinker" title="Selbstständig">selbstständig</a> mit der Erstellung von Gutachten tätig. Das <a
href="http://www.steuerberaten.de/tag/finanzamt/" class="kblinker" title="Finanzamt">Finanzamt</a> kürzte jedenfalls auf 1.250 Euro.<br
/> Doch das <a
href="http://www.steuerberaten.de/tag/finanzgericht/" class="kblinker" title="Finanzgericht">Finanzgericht</a> Niedersachsen kam dem Kläger zur Hilfe. Denn hier wäre eindeutig das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung. Würde man die Stellung als Pensionär berücksichtigen, müsste man davon ausgehen, dass es sich dabei um eine berufliche Betätigung handelt. Da jedoch für die Versorgungsbezüge keine aktive Tätigkeit notwendig ist, hält das FG <a
href="http://www.steuerberaten.de/city/cities_land_ni.php" class="kblinker" title="Niedersachsen">Niedersachsen</a> dies nicht für praktikabel. Daher bleiben die <a
href="http://www.steuerberaten.de/tag/alterseinkuenfte/" class="kblinker" title="Alterseinkünfte">Alterseinkünfte</a> außer Ansatz bei der Ermittlung der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung.<br
/> Der Bundesfinanzhof hat hierzu noch keine Entscheidungen getroffen. Es bleibt abzuwarten, ob er das auch so sieht.<br
/> (FG Niedersachsen vom 08.11.2011 – 12 K 264/09)</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://blog.steuerberaten.de/unternehmen/12_4229_arbeitszimmer-fur-rentner/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>1</slash:comments> </item> <item><title>Bußgeld für Lkw-Fahrer</title><link>http://blog.steuerberaten.de/unternehmen/12_4225_busgeld-fur-lkw-fahrer/</link> <comments>http://blog.steuerberaten.de/unternehmen/12_4225_busgeld-fur-lkw-fahrer/#comments</comments> <pubDate>Fri, 20 Jan 2012 11:59:34 +0000</pubDate> <dc:creator>Michaela Reichling</dc:creator> <category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category> <category><![CDATA[Lohnbuchhaltung]]></category> <category><![CDATA[Arbeitslohn]]></category> <category><![CDATA[Bußgeld]]></category> <category><![CDATA[versteuern]]></category><guid
isPermaLink="false">http://blog.steuerberaten.de/unternehmen/?p=4225</guid> <description><![CDATA[Übernimmt der Arbeitgeber Bußgelder, so muss der Arbeitnehmer hierauf Lohnsteuer zahlen.]]></description> <content:encoded><![CDATA[<div
id="attachment_4226" class="wp-caption alignright" style="width: 293px"><a
href="http://blog.steuerberaten.de/unternehmen/files/2012/01/Lkw.jpg"><img
class="size-full wp-image-4226" src="http://blog.steuerberaten.de/unternehmen/files/2012/01/Lkw.jpg" alt="" width="283" height="424" /></a><p
class="wp-caption-text">(c) outdoorpixel - Fotolia.com</p></div><p>Nicht nur Arbeitslohn ist vom <a
href="http://www.steuerberaten.de/tag/arbeitnehmer/" class="kblinker" title="Arbeitnehmer">Arbeitnehmer</a> lohnzuversteuern, auch bestimmte Vorteile. So z.B. die private <a
href="http://www.steuerberaten.de/tag/kfz/" class="kblinker" title="Kfz">Kfz</a>-Gestellung. Doch Vorteile sind nicht zu versteuern, wenn sie im ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers gewährt werden. So entschied der Bundesfinanzhof in 2004, dass die Übernahme von Verwarnungsgeldern durch den Arbeitgeber wegen Parken im Halteverbot für Paketzusteller nicht zum Arbeitslohn gehört.<br
/> Hier ging es um eine internationale Spedition (Klägerin). Diese hatte für ihre Lkw-Fahrer Bußgelder übernommen, die wegen der Überschreitung von Lenkzeiten und der Nichteinhaltung von Ruhezeiten verhängt worden waren. Nach Auffassung der Klägerin lagen die Übernahmen im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse, denn Hintergrund wäre nicht das Fehlverhalten einzelner Fahrer gewesen, sondern die betriebliche Entscheidung die terminlichen Verpflichtungen gegenüber den Kunden über die Bestimmungen von Lenk- und Ruhezeiten zu stellen.<br
/> Das <a
href="http://www.steuerberaten.de/tag/finanzgericht/" class="kblinker" title="Finanzgericht">Finanzgericht</a> Köln sah dies jedoch anders. Die Bußgelder wurden gegen die einzelnen Lkw-Fahrer festgesetzt. Der Verstoß gegen die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten wurde von den Lkw-Fahrern in Kauf genommen. Der Hinweis auf die Einhaltung der terminlichen Verpflichtungen zählt hier nicht, denn die Klägerin muss ihre betrieblichen Abläufe so strukturieren, dass pünktliche Lieferungen unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen möglich sind. Vor allem sind diese Verstöße nicht mit dem Parken im Parkverbot vergleichbar, da sie einen erheblichen Einfluss auf die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer haben (können). In der 2004er-BFH-Entscheidung war ausdrücklich offen gelassen worden, ob bei schwerwiegenderen Verstößen anders zu entscheiden ist, wovon das FG Köln nun Gebrauch gemacht hat.<br
/> (FG Köln vom 22.09.2011 – 3 K 955/10)</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://blog.steuerberaten.de/unternehmen/12_4225_busgeld-fur-lkw-fahrer/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Liebhaberei einer Rechtsanwältin</title><link>http://blog.steuerberaten.de/unternehmen/12_4221_liebhaberei-einer-rechtsanwaltin/</link> <comments>http://blog.steuerberaten.de/unternehmen/12_4221_liebhaberei-einer-rechtsanwaltin/#comments</comments> <pubDate>Tue, 17 Jan 2012 16:46:37 +0000</pubDate> <dc:creator>Michaela Reichling</dc:creator> <category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category> <category><![CDATA[Freiberufler]]></category> <category><![CDATA[Gewinnerzielungsabsicht]]></category> <category><![CDATA[Liebhaberei]]></category><guid
isPermaLink="false">http://blog.steuerberaten.de/unternehmen/?p=4221</guid> <description><![CDATA[Auch Rechtsanwälte können nicht ständig Verluste verrechnen.]]></description> <content:encoded><![CDATA[<div
id="attachment_4222" class="wp-caption alignright" style="width: 434px"><a
href="http://blog.steuerberaten.de/unternehmen/files/2012/01/Rechtsanw%C3%A4ltin.jpg"><img
class="size-full wp-image-4222" src="http://blog.steuerberaten.de/unternehmen/files/2012/01/Rechtsanw%C3%A4ltin.jpg" alt="" width="424" height="283" /></a><p
class="wp-caption-text">(c) Picture-Factory - Fotolia.com</p></div><p>Grundsätzlich verlangt die Finanzverwaltung, dass Steuerpflichtige insgesamt einen Gewinn erzielen wollen. Dies gilt in erster Linie bei den Einkünften aus <a
href="http://www.steuerberaten.de/tag/gewerbebetrieb/" class="kblinker" title="Gewerbebetrieb">Gewerbebetrieb</a>, aber auch bei den Einkünften aus selbstständiger Arbeit. Dies ergibt sich aus Verweisen in den entsprechenden Paragraphen.<br
/> Um die Gewinnerzielungsabsicht eines Freiberuflers – oder vielmehr Freiberuflerin – ging es auch im vorliegenden Fall. Eine Rechtsanwältin (Klägerin) hatte eine Kanzlei in ihrem Wohnhaus. Über rund zehn Jahre erzielte sie mit der Kanzlei Verluste, während ihr Mann hohe Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielte. Dies war dem <a
href="http://www.steuerberaten.de/tag/finanzamt/" class="kblinker" title="Finanzamt">Finanzamt</a> ein Dorn im Auge und es stufte die Tätigkeit der Rechtsanwältin daher als <a
href="http://www.steuerberaten.de/tag/liebhaberei/" class="kblinker" title="Liebhaberei">Liebhaberei</a> ein.<br
/> Das <a
href="http://www.steuerberaten.de/tag/finanzgericht/" class="kblinker" title="Finanzgericht">Finanzgericht</a> Münster stellte zwar klar, dass grundsätzlich eine Anwaltskanzlei sicherlich nicht aus dem Motiv der Befriedigung persönlicher Neigungen geführt wird und daher auch davon ausgegangen werden kann, dass die Rechtsanwältin Gewinne erzielen will. Auf der anderen Seite heißt das nicht, dass bei einer Anwaltskanzlei pauschal unterstellt werden kann, dass Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Jedenfalls wenn die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass nicht ein Gewinn, sondern persönliche Beweggründe die Anwältin zur Fortführung des verlustbringenden Unternehmens angetrieben haben. Und hierzu halten zwei Umstände her. Der eine ist das Vorhandensein von anderen hohen Einkünften, mit denen die Verluste verrechnet werden können. Der andere ist, das Unterlassen von Maßnahmen zur Herstellung und Steigerung der Rentabilität, trotz ständiger Verluste. Da beides auf den Streitfall zutrifft, haben die Finanzrichter die Tätigkeit der Klägerin als Liebhaberei eingestuft.<br
/> (FG Münster vom 14.12.2011 – 7 K 3913/09 E, 7 K 1731/10 E, 7 K 2134/11 E)</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://blog.steuerberaten.de/unternehmen/12_4221_liebhaberei-einer-rechtsanwaltin/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Investitionsabzugsbetrag bei mehreren Betrieben</title><link>http://blog.steuerberaten.de/unternehmen/12_4216_investitionsabzugsbetrag-bei-mehreren-betrieben/</link> <comments>http://blog.steuerberaten.de/unternehmen/12_4216_investitionsabzugsbetrag-bei-mehreren-betrieben/#comments</comments> <pubDate>Mon, 16 Jan 2012 21:48:39 +0000</pubDate> <dc:creator>Michaela Reichling</dc:creator> <category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category> <category><![CDATA[Betrieb]]></category> <category><![CDATA[Investitionsabzugsbetrag]]></category> <category><![CDATA[Nutzung]]></category><guid
isPermaLink="false">http://blog.steuerberaten.de/unternehmen/?p=4216</guid> <description><![CDATA[Das begünstigte Wirtschaftsgut muss schon hauptsächlich in einem Betrieb eines Steuerpflichtigen genutzt werden.]]></description> <content:encoded><![CDATA[<div
id="attachment_4217" class="wp-caption alignright" style="width: 410px"><a
href="http://blog.steuerberaten.de/unternehmen/files/2012/01/M%C3%A4hdrescher.jpg"><img
class="size-full wp-image-4217" src="http://blog.steuerberaten.de/unternehmen/files/2012/01/M%C3%A4hdrescher.jpg" alt="" width="400" height="300" /></a><p
class="wp-caption-text">(c) Jose Ignacio Soto - Fotolia.com</p></div><p>Das Einkommensteuerrecht regelt, dass Gewerbetreibende für die zukünftige Anschaffung oder Herstellung eines (abnutzbaren beweglichen)Wirtschaftsguts des Anlagevermögens bis zu 40% der voraussichtlichen Anschaffungskosten gewinnmindernd berücksichtigen kann. Dabei handelt es sich um den sog. <a
href="http://www.steuerberaten.de/tag/investitionsabzugsbetrag/" class="kblinker" title="Investitionsabzugsbetrag">Investitionsabzugsbetrag</a>. Hierfür gibt es natürlich eine Hand voll Voraussetzungen, u.a. dass das <a
href="http://www.steuerberaten.de/tag/wirtschaftsgut/" class="kblinker" title="Wirtschaftsgut">Wirtschaftsgut</a> in einer inländischen Betriebsstätte des Betriebs ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt wird.<br
/> Hier ging es um einen Landwirt (Kläger), der außerdem ein gewerbliches Lohnunternehmen betrieb. Während der Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft durch sog. Bestandsvergleich ermittelt wurde, wurde der Gewinn des gewerblichen Lohnunternehmens durch die Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt. Im gewerblichen Lohnunternehmen bildete der Kläger dann den Investitionsabzugsbetrag für einen Mähdrescher. Dieser wurde auch ein Jahr später angeschafft und im Lohnunternehmen zu 80% sowie im landwirtschaftlichen Betrieb zu 20% genutzt.<br
/> Das stieß dem <a
href="http://www.steuerberaten.de/tag/finanzamt/" class="kblinker" title="Finanzamt">Finanzamt</a> auf, denn damit wurde das Wirtschaftsgut im gewerblichen Lohnunternehmen nicht zu mindestens 90% genutzt. Damit wurde die Bildung des Investitionsabzugsbetrags abgelehnt. Das <a
href="http://www.steuerberaten.de/tag/finanzgericht/" class="kblinker" title="Finanzgericht">Finanzgericht</a> <a
href="http://www.steuerberaten.de/city/cities_land_ni.php" class="kblinker" title="Niedersachsen">Niedersachsen</a> bestätigte das Vorgehen, denn es liegt keine fast ausschließliche Nutzung im Lohnunternehmen vor. Hierfür sind eben mindestens 90% erforderlich. Und bei einer Nutzung durch mehrere Betriebe wird von einer außerbetrieblichen Nutzung ausgegangen. Selbst wenn das Wirtschaftsgut in einem anderen Betrieb des Steuerpflichtigen genutzt wird. Zwar gibt es einen Ausnahmefall bei Betriebsaufspaltungen, bei der Betriebs- und Besitzgesellschaft getrennt sind und hier das Wirtschaftsgut der Betriebsgesellschaft der Besitzgesellschaft zugerechnet werden kann. Doch das FG Niedersachsen sieht hier keine Notwendigkeit diese Ausnahme auszuweiten. Es wird sich zeigen, ob der Bundesfinanzhof ebenso sieht.<br
/> (FG Niedersachsen vom 03.11.2011 – 11 K 435/10)</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://blog.steuerberaten.de/unternehmen/12_4216_investitionsabzugsbetrag-bei-mehreren-betrieben/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Umsatzsteuer beim Domainverkauf?</title><link>http://blog.steuerberaten.de/unternehmen/12_4212_umsatzsteuer-beim-domainverkauf/</link> <comments>http://blog.steuerberaten.de/unternehmen/12_4212_umsatzsteuer-beim-domainverkauf/#comments</comments> <pubDate>Fri, 13 Jan 2012 10:57:33 +0000</pubDate> <dc:creator>Michaela Reichling</dc:creator> <category><![CDATA[Umsatzsteuer]]></category> <category><![CDATA[Domainverkauf]]></category> <category><![CDATA[Leistungsort]]></category><guid
isPermaLink="false">http://blog.steuerberaten.de/unternehmen/?p=4212</guid> <description><![CDATA[Wichtig ist, wo die Domain verkauft wird.]]></description> <content:encoded><![CDATA[<div
id="attachment_4213" class="wp-caption alignright" style="width: 434px"><a
href="http://blog.steuerberaten.de/unternehmen/files/2012/01/Domain.jpg"><img
class="size-full wp-image-4213" src="http://blog.steuerberaten.de/unternehmen/files/2012/01/Domain.jpg" alt="" width="424" height="283" /></a><p
class="wp-caption-text">(c) k-artz - Fotolia.com</p></div><p>Eine Leistung ist nur dann in Deutschland umsatzsteuerbar, wenn sie auch in Deutschland erbracht wird. Der Verkauf einer Domain ist die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Patenten, Urheberrechten, Markenrechten und ähnlichen Rechten. Sie gehört damit zu den sog. Katalogleistungen im umsatzsteuerlichen Sinne.<br
/> Fraglich war hier, wo der Ort dieses Domainverkaufs war, um beurteilen zu können, ob deutsche <a
href="http://www.steuerberaten.de/tag/umsatzsteuer/" class="kblinker" title="Umsatzsteuer">Umsatzsteuer</a> anfällt. Der Kläger war als Vermittler von Internet-Dienstleistungen tätig und verkaufte im Streitjahr zwei Internet-Domains an einen Unternehmer in der Dominikanischen Republik. Er sah diese Verkäufe als in Deutschland nicht steuerbar an. Das <a
href="http://www.steuerberaten.de/tag/finanzamt/" class="kblinker" title="Finanzamt">Finanzamt</a> war anderer Meinung.<br
/> Erst mal stellte das <a
href="http://www.steuerberaten.de/tag/finanzgericht/" class="kblinker" title="Finanzgericht">Finanzgericht</a> <a
href="http://www.steuerberaten.de/city/cities_land_rp.php" class="kblinker" title="Rheinland-Pfalz">Rheinland-Pfalz</a> klar, dass es sich hierbei nicht um eine Lieferung handelte, sondern um eine sonstige Leistung. Denn der Kläger hatte die Domain beim Domainverwalter gekündigt und den Erwerber benannt. Damit hatte er seine Rechtsposition bei der Registrierungsstelle aufgegeben. Diese Leistung fällt also eindeutig in die Einräumung, Übertragung usw. (s.o.). Der Bundesfinanzhof hatte bereits geklärt, dass eine Domain mit einem gewerblichen Schutzrecht vergleichbar ist. Der Leistungsort liegt dort, wo der leistungsempfangende Unternehmer sein Unternehmen betreibt, also in der Dom-Rep. Es bleibt dabei, die Domain-Verkäufe sind in Deutschland nicht umsatzsteuerbar.<br
/> Glücklicherweise haben sich die umsatzsteuerlichen Regelungen hier ab 01.01.2010 etwas vereinfacht. Bei den Katalogleistungen an Unternehmer liegt der Ort der Leistungserbringung nun grundsätzlich dort, wo der leistungsempfangene Unternehmer sitzt.<br
/> (FG Rheinland-Pfalz vom 24.11.2011 – 6 K 2154/09)</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://blog.steuerberaten.de/unternehmen/12_4212_umsatzsteuer-beim-domainverkauf/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> </channel> </rss>
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