Vorsteuer trotz falscher Rechnungsangaben?
Donnerstag, den 29. Juli 2010Der EuGH entschied zugunsten des Unternehmers.
Ist eine Rechnung nicht ordnungsgemäß, kann sich der Rechnungsempfänger auch nicht die Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen. Das ist in Deutschland so und auch in den restlichen EU-Ländern. Nun wollte ein ungarisches Gericht vom Europäischen Gerichtshof ... Weiterlesen...