Vorsteuerabzug aus der Errichtung des Einfamilienhauses
Sonntag, den 31. Januar 2010Grundsätzlich können Unternehmer auch die Vorsteuern aus der Errichtung ihres Einfamilienhauses abziehen.
Da die Errichtung eines Gebäudes immer von hohen Kosten und daher auch mit hohen Umsatzsteuerbeträgen begleitet wird, sind Unternehmer oftmals daran interessiert das Gebäude seinem Unternehmensvermögen zuzuordnen, damit die Umsatzsteuerbeträge als Vorsteuern abgezogen werden können. ... Weiterlesen...