Auf Wiedersehen
Donnerstag, den 31. Dezember 2009Der 01.01. bietet sich an um lästige Unterlagen los zu werden.
Die Abgabenordnung beinhaltet auch die Aufbewahrungsfristen, sofern nicht ein anderes Steuergesetz etwas anderes vorsieht. Daher können fleißige Unternehmer bereits Morgen, am 01.01.2010, damit beginnen folgende Unterlagen zu vernichten, egal ob Sie die Daten elektronisch oder ... Weiterlesen...