Schutz der Betriebsrenter nach Ende des Beherrschungsvertrags?
Freitag, den 29. Mai 2009Wird ein Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag beendet, können Versorgungsgläubiger nicht Sicherheitsschutz für zukünftige Rentenanpassungen von der Konzernmutter verlangen.
Im vorliegenden Fall bezieht der Kläger seit April 1998 Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung von der Tochter AG, die eine hundertprozentige Tochter der Mutter AG war. Zwischen den beiden Kapitalgesellschaften hatte bis zum 31.12.2004 ein ... Weiterlesen...