Zerlegung der Gewerbesteuer bei Geschäftsführung durch Fremde
Sonntag, den 19. April 2009Auch bei einer GmbH & Co. KG mit einer fremden Geschäftsführung ist ein fiktiver Arbeitslohn zu berücksichtigen.
Im vorliegenden Fall wurde eine Windkraftanlage durch eine GmbH & Co. KG betrieben. Während die Anlage auf dem Gebiet der Gemeinde „Hier“ lief, befand sich die Geschäftsleitung in der Gemeinde „Dort“. Die Komplementär-GmbH war eine ... Weiterlesen...