Verrechnete Erstattungsbeträge des Finanzamts in der Organschaft
Donnerstag, den 30. April 2009Die Überweisung von Erstattungsbeträgen vom Finanzamt der Organgesellschaft an das Finanzamt der Organträgerin stellt keine Leistung an die Organträgerin dar.
Es besteht die Möglichkeit, dass für die Organgesellschaft ein anderes Betriebsstättenfinanzamt zuständig ist als für die Organträgerin. Daher kann das für die Organgesellschaft zuständige Finanzamt einen Erstattungsbetrag an das für die Organträgerin zuständige Finanzamt überweisen, ... Weiterlesen...

