Zuschüsse der Kommunen für private Schwimmbadbetreiber sind nicht umsatzsteuerbar
Dienstag, den 31. März 2009Allgemeine Zuschüsse einer Kommune an private Schwimmbäder zur Aufrechterhaltung des Schwimmbetriebs stellen keine konkrete Gegenleistung dar.
Stellen Kommunen privaten Schwimmbadbetreibern allgemeine Betriebszuschüsse zur Verfügung, damit der öffentliche Schwimmbetrieb erhalten bleibt, erkennt das Finanzgericht Niedersachsen keine konkrete Gegenleistung. Danach kommt kein Leistungsaustausch zustande und der Betriebszuschuss ist daher nicht umsatzsteuerbar. Ein zu diesem ... Weiterlesen...

