In der Krise muss der Geschäftsführer verzichten
Samstag, den 28. Februar 2009In einer Krisensituation ist der Gesellschafter-Geschäftsführer zur Gehaltsreduzierung verpflichtet.
Im vorliegenden Fall wurde der Geschäftsführer einer GmbH vom Insolvenzverwalter auf Schadenersatz in Anspruch genommen, da er sein Gehalt in der Krise nicht reduziert hatte. Das Oberlandesgericht Köln stellte fest, dass der Schadenersatzanspruch zu Recht gestellt ... Weiterlesen...