Welcher Umsatzsteuersatz bei Speisen und Getränken
Samstag, den 29. November 2008Endlich hat die Finanzverwaltung zur Abgrenzungsproblematik bei der Abgabe von Speisen und Getränken ein zusammenfassendes BMF-Schreiben heraus gegeben.
Um den richtigen Umsatzsteuersatz bei der Abgabe von Speisen und Getränken ansetzen zu können, muss zunächst geklärt werden, ob eine Lieferung (7% Umsatzsteuer) oder eine sonstige Leistung (19% Umsatzsteuer) vorliegt. Zu der Abgrenzungsproblematik hat sich ... Weiterlesen...