Seeling – böse Überraschung bleibt aus
Freitag, den 31. Oktober 2008Die Entnahme von Gebäuden, die nach der Seeling-Rechtsprechung behandelt wurden, sind weiterhin steuerfrei.
Mit dem sog. Seeling-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wurde in der Vergangenheit ein attraktives Steuerstundungsmodel für Häuslebauer gerichtlich legitimiert. Dabei musste nur mindestens 10% des Eigenheims dem Unternehmen zugeordnet werden können. Folge war der Anspruch auf ... Weiterlesen...