Urlaubsrückstellungen bei abweichendem Wirtschaftsjahr
Donnerstag, den 15. April 2010Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg stellte klar wie Urlaubsrückstellungen bei abweichendem Wirtschaftsjahr zu ermitteln sind.
In der Bilanz sind auch Rückstellungen, also ungewisse Verbindlichkeiten, auszuweisen für die nicht genommenen Urlaubstage der Arbeitnehmer. Uneins bei diesen Rückstellungen sind sich Finanzverwaltung und Steuerpflichtige meistens in der Höhe, insbesondere wenn es sich um ... Weiterlesen...

