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Ebay-Handel: Wer ist Kleinunternehmer?

Dienstag, den 13. Januar 2009 ()

Bewegen sich die Umsätze eines Ebay-Händlers im Rahmen eines Kleinunternehmers muss er keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.

(c) MP - Fotolia.com

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Hat ein Ebay-Verkäufer geklärt, dass er nicht privat, sondern unternehmerisch tätig ist, stellt sich die Frage nach der Steuer.

Neben der Pflicht, Einkommensteuer zu entrichten, sind auch Pflichten zur Umsatzsteuer zu beachten. Jeder Verkauf löst in der Regel 19 % Umsatzsteuer (sofern keine Sondervorschriften greifen) aus – allerdings nicht, sofern es sich um einen Kleinunternehmer handelt. Dies ist der Fall, wenn die Umsätze im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als € 17.500,00 betragen und im Folgejahr € 50.000,00 nicht übersteigen. Der Kleinunternehmer ist aufgrund geringer Umsätze nicht verpflichtet, Umsatzsteuer abzuführen – allerdings darf er sie auch nicht ausweisen. In Rechnungen muss ausdrücklich der Zusatz enthalten sein, dass von der Kleinunternehmerregelung des Umsatzsteuergesetzes Gebrauch gemacht wird.

Entscheidet sich der Kleinunternehmer allerdings dennoch für den Umsatzsteuerausweis, muss er diese auch an das Finanzamt abführen. Sofern auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet wird, bindet diese Entscheidung über einen Zeitraum von fünf Jahren.


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