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Ebay-Handel: Privatverkäufer oder Unternehmer?

Freitag, den 9. Januar 2009 ()

Ebay-Verkäufer müssen nachweisen, ob sie privat oder unternehmerisch tätig sind – dies ist mit erheblichen steuerlichen Konsequenzen verbunden. Die Behauptung allein, private Verkäufe zu tätigen, reicht im Regelfall nicht aus.

(c) Falko Matte - Fotolia.com

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Die Grenzen sind fließend. Allein die Behauptung, Verkäufe seien privater Natur, schützt den Ebay-Anbieter nicht. Geprüft werden die tatsächlichen Verkaufsaktivitäten – und aus deren Beurteilung zeigt sich, ob Aktivitäten eines Händlers oder eines Privatverkäufers vorliegen. Faustformel ist, wer seine Wohnung oder den Keller entrümpelt und private Gegenstände gegen Höchstgebot versteigert, ist Privatverkäufer – diese Verkäufe sind nicht panmäßig, sie müssen nicht versteuert werden.

Werden allerdings auffällig häufig ähnliche Gegenstände versteigert oder gar Kleidung gebraucht und neuwertig im großen Umfang veräußert, die nach Größe und Art keinen Bezug zum Haushalt des Verkäufers hat, nimmt das Finanzamt eine unternehmerische Betätigung an. Auch der Verkauf von Gebrauchtgegenständen und Sammlerstücken fällt in dieses Gebiet. Die Höhe der Erlöse ist nicht relevant, sondern die Art am Markt aufzutreten und die Häufigkeit von Verkäufen sind Kriterien, auf die es ankommt. Ist ein Privatverkäufer unbewußt zum Unternehmer geworden, muss er Belege über Ausgaben und Kontoauszüge über Einnahmen vorlegen können, um Schätzung durch das Finanzamt zu vermeiden.

Wer privat und unternehmerisch tätig ist, sollte dies über getrennte Ebay-Registrierungen zum Ausdruck bringen, da im Zweifelsfall unternehmerische Tätigkeit unterstellt werden kann.

Für Immobilien und hochwertige Gebrauchtgegenstände (z. B. Antiquitäten) sind zwischen Anschaffung und Verkauf Haltefristen zu beachten, ansonsten liegen auch im Privatbereich Spekulationsgeschäfte vor, die der Steuer unterliegen.

Vorsicht ist geboten bei Unternehmern und Selbständigen, die im Rahmen ihres Unternehmens Verkäufe vornehmen. Hier liegen in der Regel sogenannte Hilfsgeschäfte vor, die grundsätzlich keinen privaten Charakter haben.


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  • Ebay-Handel: Das Finanzamt sieht alles
  • Umsatzsteuervorauszahlungen gelten als regelmäßig wiederkehrende Ausgaben
  • Eine Reaktion zu “Ebay-Handel: Privatverkäufer oder Unternehmer?”
    1. Messerklinger Thomas

      Sehr geehrte Herren,
      sehr spannender Beitrag, möchte eigentlich auch meine private Briefmarkensammlung bei ebay versteigern.
      Die Marken habe ich auch bei ebay gesteigert.
      Verkaufspreis wird vielleicht 5000Euro betragen.
      Aber da gehe ich noch bei meinem Finanzamt vorbei!
      Mit freundlichen Grüssen
      Messerklinger Thomas



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