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Ebay-Handel: Das Finanzamt sieht alles

Freitag, den 9. Januar 2009 ()

Vorsicht bei unbedachten Ebay-Verkäufen – das Finanzamt prüft Internetseiten auf steuerlich relevante Tatbestände

(c) Galina Barskaya - Fotolia.com

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Ebay-Verkäufer sollten bedenken, dass dem Finanzamt eine Software zur Verfügung steht, mit der Auktionen über Waren, Handwerksleitungen, Umzüge usw. systematisch geprüft werden können. Von besonderem Interesse sind für die Behörde umfangreiche Verkaufsaktivitäten oder der Verkauf von wertvollen Gegenständen. Sofern der Verkäufer sich in Ebay als Unternehmer angemeldet hat, stehen Fragen zur Umsatzsteuer und zur steuerlichen Erfassung sämtliche Erlöse im Mittelpunkt. Ist der Verkäufer allerdings Privatverkäufer, wird geprüft, ob die Verkäufe nach Art und Umfang tatsächlich privater oder unternehmerischer Natur sind.

Sollten die Ebay-Verkäufe als unternehmerische Aktivität gewertet werden, sind sie auch in den Steuererklärungen zur Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuer anzugeben.


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