Private Pkw-Nutzung bei Kleinunternehmern
Donnerstag, den 12. Januar 2012 (Michaela Reichling)Die private Pkw-Nutzung unterliegt für Kleinunternehmer nicht der Umsatzsteuer.
Das Umsatzsteuergesetz kennt die Kleinunternehmer, die keine Umsatzsteuer abführen müssen, sofern sie bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschreiten. Zwar besteht für diese Kleinunternehmer die Möglichkeit zur Regelbesteuerung zu optieren, doch lohnt sich dies nur, wenn die Vorsteuer überwiegt.
Hier ging es um eine Hausverwalterin (Klägerin), die der Kleinunternehmerregelung unterlag. Das Finanzamt ging für das Jahr 2007 jedoch davon aus, dass die Umsatzgrenzen überschritten wurden und setzte daher Umsatzsteuer fest. Unter anderem wurde auch Umsatzsteuer für die private Nutzung eines Pkws festgesetzt, der in 2004 angeschafft wurde.
Bereits das Finanzgericht entschied, dass die Umsatzsteuer für die private Nutzung nicht festgesetzt werden durfte. Auch der Bundesfinanzhof bestätigte diese Auffassung. Nach der Kleinunternehmerregelung gehört die Privatnutzung eines Unternehmensgegenstandes nicht zum Umsatz. Abgesehen davon, käme die Regelung für die Verwendung eines Unternehmensgegenstandes für Zwecke außerhalb des Unternehmens in Betracht. Doch Voraussetzung hierfür ist, dass der Gegenstand zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug geführt hat. Und das hat dieser Pkw nicht.
(BFH vom 15.09.2011 – V R 12/11)
Tags: Kleinunternehmer, Pkw-Nutzung, Vorsteuerabzug
