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Behandlung von Sachbezügen bei Benzingutscheinen

Mittwoch, den 19. November 2008 (Michaela Reichling)

Endlich hat die Finanzverwaltung mit einer Verfügung Beispielsfälle und Muster für Tankgutscheine an die Hand gegeben.

(c) Dušan Zidar - Fotolia.com

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Sachbezüge des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, wie z. B. Benzin, gehören zu den laufenden Bezügen wie das Gehalt auch. Sie werden mit dem üblichen Endpreis am Abgabeort inklusive Umsatzsteuer (Bruttowert) angesetzt. Dabei gibt es eine Freigrenze von 44 Euro monatlich. Sachbezüge bis zu 44 Euro monatlich sind steuerfrei.

Diese Grenze ist von vielen Arbeitgebern für die Ausgabe von Tankgutscheinen genutzt worden. Hierbei war es bisher unklar wie die richtige Handhabung ist.

Die OFD Hannover hat mit einer Verfügung vom 24.4.2008 – S 2334 – 281 – StO 212 fünf Beispielfälle verfasst und sogar die passenden Mustervereinbarungen und –formulare mitgeliefert.


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