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Umsatzsteuer für Ebay-Auktionen

Freitag, den 28. Januar 2011 (Michaela Reichling)

Der Verkauf von Trödel führt zur Umsatzsteuer.

(c) Spargel - Fotolia.com

Der Umsatzsteuer unterliegen sämtliche Lieferungen und Dienstleistungen, die ein Unternehmer in Deutschland aus seinem Unternehmen heraus gegen Entgelt ausführt. Nach dem Umsatzsteuergesetz ist der Unternehmer, der eine gewerbliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Dabei ist es unwichtig ob der Unternehmer Gewinnerzielungsabsichten verfolgt. Eine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen genügt.
In diesem Fall ging es um einen „Ebayer“, der über mehrere Jahre Gebrauchsgegenstände (hier: Puppen, Porzellan, Modellbauteile, Füllfederhalter und Münzen) auf ebay versteigert hatte. Es stellte sich die Frage ob dies umsatzsteuerpflichtig ist. Immerhin tätigten die Kläger über etwa 3,5 Jahre pro Woche sieben Auktionen und damit etwa 1.200 über die gesamte strittige Zeit.
Das Finanzgericht Baden-Württemberg stellte gleich klar, dass die Nutzung der Internet-Auktionsplattform ebay über längere Zeit und mit einer großen Zahl von Liebhaberstücken zur Umsatzsteuer führt. Gerade die Kläger hätten es von Beginn an auf eine unbestimmte Zeit, auf eine hohe Zahl von einzelnen Verkäufen und auf die Erzielung von Erlösen über der Kleinunternehmer-Grenze angelegt. Trotzdem die Kläger keine händlerüblichen Einkäufe für Auktionen getätigt haben ist hier eine nachhaltige (umsatzsteuerpflichtige) Tätigkeit nicht zu verneinen.
(FG Baden-Württemberg vom 22.09.2010 – 1 K 3016/08)


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