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Körperschaftsteuer

Aktien für Mitarbeiter

Montag, den 6. Dezember 2010 (Michaela Reichling)

Die Personalaufwendungen für Aktienoptionen gehen ins Leere.

(c) ChaotiC_PhotographY - Fotolia.com

Hier wurde darum gestritten, ob die Ausgabe von Aktienoptionen an Mitarbeiter durch eine Aktiengesellschaft (Stock Options) im Streitjahr gewinnwirksam und gleichzeitig als Kapitalrücklagenzugang zu erfassen ist. Das ganze erfolgte im Rahmen eines Aktienoptionsplans, der mit einer bedingten Kapitalerhöhung verbunden war.
Hierbei ging es um einen Grundtyp der anteilsbasierten Vergütung. Nämlich die sog. reale Aktienoption. Diese gewährt dem Arbeitnehmer das Recht unter bestimmten einschränkenden Bedingungen, z. B. das Bestehen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses, Anteile am Unternehmen des Arbeitgebers zu kaufen. Die Aktien können vom Arbeitgeber durch eine Kapitalerhöhung oder durch den Erwerb eigener Aktien beschafft werden.
Der Bundesfinanzhof hat sich der Auffassung angeschlossen, dass dieser Geschäftsvorfall für das Unternehmen erfolgsneutral zu behandeln ist. Allein die Altaktionäre erleiden einen Vermögensverlust, denn der Wert ihrer Aktien wird „verwässert“. Dies hat aber keinen Einfluss auf die Aktiengesellschaft. Die Erfassung von Personalaufwendungen fällt damit also flach.
(BFH vom 25.08.2010 – I  R 103/09)


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