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Unternehmer oder Arbeitnehmer?

Montag, den 30. August 2010 (Michaela Reichling)

Mancher vermeintliche Unternehmer ist doch eher Arbeitnehmer.

(c) Ivan Kruk - Fotolia.com

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Bei manchen Fallgestaltungen ist Vorsicht geboten in mehrfacher Hinsicht. So kennt wohl jeder das unheilbringende Wort „Scheinselbstständigkeit“ in Bezug auf die Sozialversicherung. Es kann aber (zusätzlich) auch an anderer Stelle weh tun.
Hier ging es um ein Kleintransport- und Kurierdiensunternehmen (Antragstellerin), die im Wesentlichen Aufträge für eine Spedition ausführte. Hierfür erhielt sie von der Spedition Gutschriften. 40% bis zu 60% dieser Gutschriften gab sie an die eingesetzten Fahrer weiter und zog hierfür die Vorsteuer ab. Allerdings stellten die Fahrer keine Rechnungen über die Umsätze. Außerdem wurden die Fahrten mit Fahrzeugen der Antragstellerin ausgeführt, die Fahrer hatten sich an einen vorgegebenen Einsatzplan zu halten und die Fahrten für die Antragstellerin nahmen einen Großteil des Arbeitstages in Anspruch.
Das Finanzamt entschied, dass die Fahrer nicht unternehmerisch tätig sein, sondern als Arbeitnehmer anzusehen sein. Das Finanzgericht München bestätigte die Auffassung. Nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse spricht hier nichts für die Selbstständigkeit der Fahrer. Sie tragen kein Unternehmerrisiko, keine Unternehmerinitiative und haben auch keine anderen Kunden. Die sozialversicherungs- und arbeitsrechtliche Beurteilung ist zwar für die umsatzsteuerliche Entscheidung uninteressant, hier dürfte jedoch in allen Kategorien die Entscheidung für ein Arbeitsverhältnis fallen. Die Vorsteuer aus der Weitergabe der Gutschriften in Höhe von 40% bis 60% jedenfalls kann die Antragstellerin nicht abziehen.
(FG München v. 14.01.2010 – 14 V 2234/09)


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