Verfassungswidrige Abzugsbeschränkung für das Arbeitszimmer
Donnerstag, den 29. Juli 2010 (Michaela Reichling)Die Abzugsbeschränkung für das häusliche Arbeitszimmer wurde vom Bundesverfassungsgericht überprüft.
Ein ewiger Zankapfel zwischen Finanzverwaltung und Steuerpflichtigen ist das häusliche Arbeitszimmer. Seit 2007 wurde der steuerliche Abzug für die Kosten eines solchen Arbeitszimmers weiter stark eingeschränkt. Unternehmer als auch Arbeitnehmer können seitdem die Aufwendungen für ihr häusliches Arbeitszimmer nur noch geltend machen, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Betätigung bildet.
Im entschiedenen Fall ging es um einen Lehrer (Kläger), der angestellt war. Sein häusliches Arbeitszimmer, das 10 qm groß ist und damit 11% seiner Gesamtwohnfläche ausmacht, nutzt er täglich zwei Stunden für die Unterrichtsvorbereitung. Der Lehrer hatte die Zuweisung eines Arbeitsplatzes in der Schule für die Vor- und Nachbereitung seines Unterrichts und die Klausurkorrekturen beantragt, doch der Schulträger hatte dies abgelehnt. Daher wollte der Kläger die Aufwendungen für sein Arbeitszimmer in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen. Doch das Finanzamt ließ diese Aufwendungen unberücksichtigt.
Hier entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, das ausschließlich betrieblich oder beruflich genutzt wird, grundsätzlich auch durch diese Einkünfte veranlasst sind. Damit sind die Aufwendungen Werbungskosten oder Betriebsausgaben. Die Abzugsbeschränkung ist allerdings nach Auffassung des BVerfG nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, wenn kein anderer Arbeitsplatz zu Verfügung steht. Dies ist bei dem Kläger der Fall.
Sofern der Arbeitgeber einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt bzw. der Unternehmer einen Büroraum im Betrieb hat und der Arbeitnehmer bzw. Unternehmer trotzdem ein häusliches Arbeitszimmer unterhält, sieht das BVerfG kein Problem für die Abzugsbeschränkung für häusliche Arbeitszimmer.
(BVerfG v. 06.07.2010 – 2 BvL 13/09)
