ELENA für die Tonne?
Montag, den 8. März 2010 (Michaela Reichling)Das zum 01.01.2010 eingeführte ELENA-Verfahren könnte schon wieder gekippt werden.
Seit dem 01.01.2010 müssen Arbeitgeber jeden Monat eine Menge von Datensätzen ihrer Arbeitnehmer an eine zentrale Speicherstelle übergeben. Das Verfahren zum elektronischen Entgeltnachweis – kurz ELENA – fordert die Stammdaten der Arbeitnehmer, das gezahlte Entgelt sowie persönliche Angaben ab. Also auch Fehlzeiten aufgrund von Krankheit oder Elternzeit oder auch Details zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Dieses Verfahren soll die Bürokratie abbauen, denn ein ehemaliger Arbeitnehmer benötigt dann keine Entgeltbescheinigung seines Arbeitgebers mehr um Ersatzleistungen zu beantragen. Ob die monatliche Abfrage umfangreicher Daten aber wirklich die Bürokratie seitens des Arbeitgebers abbaut ist stark anzuzweifeln.
Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) war von Anfang an gegen dieses Verfahren und hat bereits im Gesetzgebungsverfahren vorgeschlagen, die Daten durch den Arbeitgeber lediglich anlassbezogen übermitteln zu lassen. Durch das ELENA-Verfahren werden Arbeitnehmer aber auch Arbeitgeber immer gläserner, abgesehen von dem zusätzlichen Meldeaufwand. Ein aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichts (zur Telekommunikationsüberwachung) verstärkt nach Meinung des DStV die Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des ELENA-Verfahrens.
Im seinem Urteil hat das BVerfG noch ein Mal ausdrücklich betont, dass der Grundsatz der Datensparsamkeit zu beachten ist. Nach Auffassung der Richter ist eine umfangreiche Vorrats-Datenspeicherung nur dann vorzunehmen, wenn exorbitant wichtige Rechtsgüter geschützt werden sollen bzw. müssen. Als Beispiel wurden hier die Verfolgung schwerwiegender Straftaten oder die Abwehr von Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit von Menschen aufgeführt.
Der Schutz überragend wichtiger Rechtsgüter steht bei dem ELENA-Verfahren wohl eher nicht im Vordergrund. Abgesehen davon kann man davon ausgehen, dass so ein schöner großer Datenspeicher sicherlich auch Menschen mit krimineller Energie und Kreativität anlockt.
(BVerFG v. 02.03.2010)
