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Gewerbesteuer

Die IHK bittet zur Kasse

Sonntag, den 28. Februar 2010 (Michaela Reichling)

Die Gewerbesteuer löst grundsätzlich auch die Beitragspflicht an die IHK aus.

(c) Marco Rullkötter - Fotolia.com

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Für jeden Unternehmer gibt es eine Reihe von Gebühren und Beiträgen die er leisten muss. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) erhebt dabei von jedem Gewerbebetreibenden Beiträge und erhält sogar die Informationen über die Gewinne der Unternehmer vom Finanzamt. Denn die Gewinne sind die Bemessungsgrundlage für die Erhebung der jährlichen Beiträge.
Die Ärzte einer Anästesiologiepraxis beschäftigten auch ärztliche Angestellte, die nicht in den Praxisräumen sondern vor Ort bei operierenden Ärzten die Anästhesien durchführten. Dies führte dazu, dass sie als „Gewerbebetrieb“ auch Gewerbesteuer zahlen mussten und nicht als Freiberufler gewerbesteuerbefreit blieben. Die Einstufung als gewerbesteuerpflichtiger Gewerbebetrieb nahm die IHK zum Anlass ihre Beiträge festzusetzen.
Die Ärzte wehrten sich dagegen und beriefen sich darauf, dass natürliche Personen und Gesellschaften, die ausschließlich einen freien Beruf ausüben und auch nicht ins Handelsregister eingetragen sind, von der (Zwangs-)Kammerzugehörigkeit ausgenommen sind. Das Oberverwaltungsgericht interessiert sich aber nicht weiter für dieses Argument. Nach Auffassung der Richter reicht die Gewerbesteuerveranlagung aus um als Gewerbebetreibender zu gelten und in den Genuss der IHK-Zugehörigkeit zu kommen. Die Ärzte müssen damit  nicht nur an die IHK Beiträge zahlen sondern auch an die Ärztekammer. Dies wird aber bei der Beitragsfestsetzung (nur 25% des Gewinns ist maßgebend) berücksichtigt und reicht laut OVG Magdeburg auch aus um die Doppelbelastung abzufedern.
(OVG Magdeburg v. 06.11.2009 – 2 L 252/08)


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  • Eine Reaktion zu “Die IHK bittet zur Kasse”
    1. Lora Kammer

      Auch viele Unternehmen, die wegen geringer Gewinne unter dem Freibetrag für Gewerbesteuer liegen, müssen IHK-Beiträge zahlen. Gerade bei diesen oft kleinen Unternehmen ist die prozentuale Belastung besonders hoch. Beispiel Köln: 10.000€ Gewinn, Eintrag im Handelsregister, Beitrag ist größer als 2% vom Gewinn. Unternehmen mit Millionengewinnen zahlen nur etwa 0,2%.



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