Auf Wiedersehen
Donnerstag, den 31. Dezember 2009 (Michaela Reichling)Der 01.01. bietet sich an um lästige Unterlagen los zu werden.
Die Abgabenordnung beinhaltet auch die Aufbewahrungsfristen, sofern nicht ein anderes Steuergesetz etwas anderes vorsieht. Daher können fleißige Unternehmer bereits Morgen, am 01.01.2010, damit beginnen folgende Unterlagen zu vernichten, egal ob Sie die Daten elektronisch oder in Papierform aufbewahren:
Aufzeichnungen aus dem Jahre 1999, Inventare, die bis zum 31.12.1999 aufgestellt wurden und Bücher, deren letzte Eintragung aus 1999 stammt. Außerdem Jahresabschlüsse, Eröffnungsbilanzen und Lageberichte aus dem Jahre 1999 sowie Buchungsbelege des Jahres 1999. Hier gilt die 10-Jahres-Frist. Selbstverständlich können Sie die oben aufgeführten Unterlagen auch für Jahre vor 1999 entsorgen.
Auch die eingegangene Korrespondenz (Handels-/Geschäftsbriefe) sowie Kopien der ausgegangenen Korrespondenz von 2003 sowie sonstige steuerlich relevante Unterlagen anno 2003. Auch hier dürfen natürlich die „alten Hunde“ von vor 2003 mit geschreddert werden.
Folgende Unterlagen sollten Sie allerdings vorher retten:
Die Unterlagen, die für eine bereits begonnen Außenprüfung, für anhängige steuerstraf- oder bußgeldrechtliche Ermittlungen, für ein schwebendes oder auf Grund einer Außenprüfung zu erwartendes Rechtsbehelfsverfahren oder zur Antragsbegründung beim Finanzamt wichtig sind und Unterlagen, die zu vorläufige Steuerfestsetzungen relevant sind.
Viel Spaß!

Am 2. Januar 2010 um 23:57 Uhr
Vielen Dank für den interessanten Beitrag. Als Unternehmer wird man hier immer sehr aktuell informiert! Viel Erfolg in 2010 dem gesamten Team.