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Gewerbesteuerrückstellungen in der Steuerbilanz

Sonntag, den 13. Dezember 2009 (Michaela Reichling)

Seit 2008 ist die Gewerbesteuer steuerlich nicht mehr als Betriebsausgabe abzusetzen. Eine Gewerbesteuerrückstellung muss trotzdem gebildet werden.

(c) Marco Rullkötter - Fotolia.com

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Seit der Einführung des Unternehmensteuerreformgesetztes 2008 ist die Gewerbesteuer eine nicht mehr abzugsfähige Betriebsausgabe im steuerrechtlichen Sinne. Das heißt handelsrechtlich bleibt sie natürlich nach wie vor eine Betriebsausgabe. Also ist in der Handelsbilanz auch zwingend eine Gewerbesteuerrückstellung für die zu erwartende Abschlusszahlung zu bilden.
Die Oberfinanzdirektion Hannover weist nun in einer Verfügung darauf hin, dass die Gewerbesteuerrückstellung trotzdem in der Steuerbilanz auszuweisen ist. Dies ergibt sich daraus, dass die Ansätze der Handelsbilanz auch für die Steuerbilanz zu berücksichtigen sind. Also der sog. Maßgeblichkeitsgrundsatz.
Die Gewinnminderungen, die sich durch Einbuchung der Gewerbesteuerrückstellung aber auch aus den laufenden Gewerbesteuerzahlungen ergeben sind dann außerhalb der Bilanz wieder zur Berechnung der Einkommen- oder auch Körperschaftsteuer wieder hinzuzurechnen.
(OFD Hannover v. 23.11.2009)


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