Bilanzen über Bord
Donnerstag, den 12. November 2009 (Michaela Reichling)Bereits seit 2008 muss in vielen Fällen keine Bilanz mehr aufgestellt werden.
Am 01.01.2010 wird es nun richtig ernst mit dem sog. BilMoG (Bilanzmodernisierungsgesetz). Die umfassende Änderung des althergebrachten Handelsgesetzbuches (HGB) soll die nach HBG aufgestellten Bilanzen attraktiver machen im Vergleich mit anderen internationalen Rechnungslegungsstandards.
Interessant für Unternehmer und daher hervor zu heben ist, dass rückwirkend ab dem 01.01.2008 die Buchführungspflicht entfallen ist. Natürlich nicht ohne Voraussetzung. Hat der Umsatz der letzten zwei Jahre weniger als 500.000 Euro betragen und der Gewinn weniger als 50.000 Euro, kann auf Buchführung, Inventur und eine Handelsbilanz verzichtet werden. Dies kann schon Mal einiges an Kosten einsparen.
Da die steuerrechtliche Buchführungspflicht die gleichen Grenzen kennt (500.000 Euro Umsatz und 50.000 Euro Gewinn), kann sogar ganz auf eine Bilanz verzichtet werden, nämlich auch auf die Steuerbilanz. Eine Gewinnermittlung, in der die Einnahmen den Ausgaben gegenüber gestellt werden, reicht dann aus. Dies kann wiederum Kosten einsparen, denn die Erstellung einer reinen Gewinnermittlung ist günstiger als das Aufstellen einer Bilanz. Und es müssen auch keine zusätzlichen Aushilfen für die Bestandsaufnahme der Inventur eingestellt werden, da der Warenbestand in der Gewinnermittlung nicht ausgewiesen wird.
Es stellt sich da nur die Frage, ob auch die Banken mit einer Gewinnermittlung zufrieden sind.
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