Steuerbüro
Steuer SucheSuche:  Start     
Weitere Informationen im Steuer-Ratgeber:
Umsatzsteuer

Erlebnisführer “Nachtwächter Hugo” spielt nicht genug Theater

Montag, den 29. Juni 2009 (Michaela Reichling)

Der Erlebnisführer “Nachtwächter Hugo” vermittelt in erster Linie Wissen über die Stadtgeschichte.

(c) henryart - Fotolia.com

(c) henryart - Fotolia.com

Im vorliegenden Fall ging es um einen Erlebnisführer der Stadt Braunschweig. Die Umsätze aus dieser Tätigkeit wollte der Erlebnisführer mit dem ermäßigten Steuersatz von 7% versteuern. Als Rechtsgrundlage verwies er auf § 12 (2) Nr. 7 a) UStG. Hierin werden mit Theateraufführungen vergleichbare Darbietungen ausübender Künstler benannt.
Um seinen künstlerischen Darbietungen Ausdruck zu geben kam der Erlebnisführer, “Nachtwächter Hugo”, in seiner Arbeitskleidung zum Finanzgericht und gab eine Kostprobe seines darstellerischen Könnens.
Das Niedersächsische Finanzgericht gab zwar zu, dass die Tätigkeit des Erlebnisführers künstlerische Elemente aufweist, doch eine nach der zitierten Vorschrift des Umsatzsteuergesetzes begünstigte Leistung kommt nur dann in Betracht, wenn die Theatervorführung den eigentlichen Zweck der Veranstaltung ausmacht. Dies sahen die Richter hier nicht als gegeben. Im Vordergrund steht jedoch, dass der Kläger als Stadtführer tätig ist und den Teilnehmern auf unterhaltsame Art die Stadtgeschichte und das Leben der Menschen im Mittelalter vermitteln will. Der ermäßigte Steuersatz kommt nur dann in Betracht, wenn die Theatervorführung im Vordergrund steht und jede andere Leistung von völlig untergeordneter Bedeutung ist.
Da es sich hier um die Würdigung eines Einzelfalls handelt und nicht um eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung wurde die Revision zum Bundesfinanzhof nicht zugelassen.
(FG Niedersachen v. 17.6.2009 – 5 K 232/08)


Steuer-Newsletter Steuer Erinnerung

  • Dinnershows unterliegen dem Regelsteuersatz
  • BMF-Schreiben zum BFH-Urteil über die Vermietung von Marktständen
  • Eintrittskarten-Verkauf durch Reiseveranstalter unterliegt der Umsatzsteuer
  • Privater Zuschuss im Leistungsaustausch unterliegt der Umsatzsteuer
  • Nicht steuerbare Geschäftsveräußerung bei Vermietung des Ladenlokals auf unbestimmte Zeit


  • Einen Kommentar schreiben