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Reitpferde gehören zum landwirtschaftlichen Betrieb

Samstag, den 25. April 2009 (Michaela Reichling)

Der Verkauf von selbst ausgebildeten Reitpferden fürht nicht zu einem gewerbesteuerlichen Gewerbebetrieb.

(c) Martina Berg - Fotolia.com

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Nach den maßgeblichen Rechtsnormen des Einkommensteuer- und Bewertungsgesetzes (§ 13 (1) Nr. 1 S. 4 EStG i.V.m. § 51 (4) S. 1 BewG sowie Anlagen 1 und 2 zum BewG) gehören Pferde zur Landwirtschaft. Dabei ist allerdings zu beachten dass die sog. Vieheinheiten-Grenze nicht überschritten wird. Unbeachtlich ist dabei, welches Alter oder welchen Ausbildungsstand die Tiere haben bzw. ob sie veredelt wurden. Wie der Käufer die Pferde später verwendet ist für die o. g. Vorschriften ebenfalls unerheblich. Außerdem kann aus den Rechtsnormen nicht hergeleitet werden, dass Pferde abhängig von ihrem Alter oder Ausbildungsstand nicht mehr als landwirtschaftliche Produkte einzustufen wären.
Daher hat der Bundesfinanzhof in seinem Urteil auch festgestellt, dass ein landwirtschaftlicher Betrieb ein landwirtschaftlicher Betrieb bleibt und nicht zum Gewerbebetrieb wird. Daran ändert auch nichts, wenn der landwirtschaftliche Betrieb Pferde zukauft und diese  während einer längeren Aufenthaltsdauer zu hochwertigen Reitpferden ausbildet um sie anschließend zu verkaufen.
(BFH v. 17.12.2008 – IV R 34/06)


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