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Einkommensteuer  Ι   GmbH  Ι   Jahresabschluss

Kann eine GmbH u. Co. KG eine Existenzgründerin sein?

Freitag, den 6. März 2009 (Michaela Reichling)

Ob eine GmbH & Co. KG Existenzgründerin i. S. d. § 7g EStG sein kann ist nach wie vor strittig.

(c) Rido - Fotolia.com

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Eine Ansparabschreibung im Sinne des § 7g EStG a.F. konnte für Existenzgründer fünf Jahre lang (ansonsten zwei Jahre lang) unangetastet im Jahresabschluss eingestellt bleiben. Bis dahin mussten die entsprechenden Anschaffungen für neue bewegliche Wirtschaftsgüter erfolgen.

Existenzgründer im Sinne der Vorschrift sind:

1. Natürliche Personen, die innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Jahr der Betriebseröffnung weder an einer Kapitalgesellschaft zu mehr als zehn Prozent beteiligt gewesen sind noch gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte erzielt haben.

2. Eine Mitunternehmerschaft (Personengesellschaft), bei der sämtliche Mitunternehmer die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen.

3. Eine Kapitalgesellschaft, an der nur natürliche Personen beteiligt sind, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen.

Bisher herrscht in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung keine Einigkeit darüber, ob eine GmbH & Co. KG auch eine Existenzgründerin sein kann. Es gibt überzeugende Argumente dafür und dagegen, so das Finanzgericht Berlin-Brandenburg. Daher setzte es im vorliegenden Fall die Vollziehung des entsprechenden Gewerbesteuermessbescheids 2007 sowie den Feststellungsbescheid über die gewerblichen Einkünfte 2007 aus. Das Finanzamt hatte zuvor eine Ansparabschreibung aus dem Jahre 2005 aufgelöst, weil nach dortiger Meinung eine GmbH & Co. KG keine Existenzgründerin sein kann.

Mit der Unternehmensteuerreform 2008 ist die Existenzgründerförderung entfallen. Eine solche Rücklage konnte nur noch bis 2006 gebildet werden und ist somit spätestens 2011 aufzulösen.

(FG Berlin-Brandenburg v. 7.10.2008, 6 V 6161/08; Beschw. eingelegt, Az. BFH: IV B 125/08)


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