Der Verkauf des einzigen Grundstücks kann gewerbesteuerpflichtig sein
Mittwoch, den 11. Februar 2009 (Michaela Reichling)Gehört ein Grundstück von Anfang an zum Umlaufvermögen ist die Veräußerung gewerbesteuerpflichtig.
Im vorliegenden Fall war eine KG als Bauträgerin tätig geworden. Nach der Bebauung und Vermietung der erstellten Gebäude veräußerte sie dieses einzige betriebliche Grundstück.
Laut Auffassung des Finanzgerichts Hamburg stellt das Grundstück von Anfang an Umlaufvermögen dar, da bereits zum Zeitpunkt des Kaufs des Grundstücks feststand, dass es nach der Bebauung und Vermietung veräußert werden soll.
Daher handelt es sich bei der Veräußerung eines im Umlaufvermögen befindlichen Grundstücks um einen gewerbesteuerpflichtigen Vorgang.
Mittlerweile regelt § 7 S. 2 GewStG zwar, dass im Falle einer KG (Mitunternehmerschaft) auch eine (Teil-)Betriebsveräußerung gewerbesteuerpflichtig ist. Somit wäre die Rechtsfrage nun gar nicht mehr zu klären gewesen. Für einen Einzelunternehmer ist die Abgrenzung aber immer noch erheblich.
(FG Hamburg v. 29.10.2008, 1 K 192/08)
