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Kollegiales Abmahnwesen

Freitag, den 29. Mai 2009 (mvb)

Gralshüter vom Niederrhein

Vorbemerkung: Die Berufskollegen der nunmehr nicht mehr genannten Partnerschaftsgesellschaft haben uns mit Schreiben vom 2.6.2009 darauf hingewiesen, dass steuerberaten.de nach deren vorläufiger Einschätzung gegen Persönlichkeitsrechte, Datenschutzrechtliche Bestimmungen sowie Urheberrechte verstosse und hierdurch eine mögliche Geschäftsschädigung der Partnerschaftsgesellschaft in Kauf genommen werde. Deshalb sei dort zu überlegen, ob steuerberaten.de nicht vorsätzlich im strafrechtlichen Sinne handele. Zur Vermeidung weiterer unsinniger rechtlicher Auseinandersetzungen haben wir uns entschlossen, die Partnerschaftsgesellschaft in nachstehendem Beitrag nachträglich zu anonymisieren – auch wenn wir nicht verstehen können, dass die Abmahner nicht Manns genug sind, zu Ihrer Abmahnung öffentlich zu stehen.

weitere Vorbemerkung: Herr Wirtschaftsprüfer und Steuerberater K. aus der  nunmehr unten nicht  mehr genannten Partnerschaftsgesellschaft hat mit weiterem Schreiben vom 5.6.2009 mitgeteilt, dass die nunmehr nicht mehr genannte Partnerschaftsgesellschaft hinsichtlich des Textes der Abmahnung gegen steuerberaten.de ihre Rechte nach dem Urheberrechtsgesetz geltend mache. Dementsprechend untersagen die Partner der Partnerschaftsgesellschaft steuerberaten.de, den Text der Abmahnung in Gänze, in über das notwendige Maß hinausgehenden Zitaten oder in sinnverfälschender Weise zu zitieren oder gar bildlich wieder zu geben. Die Partnerschaftsgesellschaft fordert uns auf, unseren Internetauftritt dahingehend unverzüglich zu ändern und behält sich weitere Schritte ausdrücklich vor.

Eine Steuerberater-Partnerschaftsgesellschaft aus Mönchengladbach hat mit Schreiben vom 26.5.2009 die Geschäftsführer von steuerberaten.de ultimativ aufgefordert, bis zum 10.6.2009 eine rechtsverbindliche Unterlassensverpflichtungserklärung abzugeben.

Darin sollen die Geschäftsführer erklären, daß zukünftig keine Preise mehr angeboten und auf der Internetseite angezeigt werden, die unter der Mindestgebühr der Gebührenordnung liegen und dass eine bisher betriebene Preiswerbung zukünftig unterlassen wird. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung soll sich steuerberaten.de verpflichten, eine Vertragsstrafe von EUR 7.500,- zu zahlen. Andernfalls würde man gerichtlich vorgehen. Für die bisher entstanden Kosten der anwaltlichen Tätigkeit seien EUR 555,60 bereits entstanden, die bis zum vorgenannten Termin zu überweisen seien.

Die unsägliche Abmahnwelle hat also nun auch steuerberaten.de getroffen und wir werden eine Spende an den Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn e.V. und Abmahnwelle e.V. überweisen, um unseren Beitrag gegen diese deutsche Unsitte zu leisten.

Davon abgesehen, beweist das Schreiben der Kollegen wieder einmal, dass „gute Preise“ nicht zwingend zu fachlich guter Arbeit führen – wie von den Verteidigern der Gebührenordnung gerne unterstellt wird. So argumentieren die Berufskollegen auf Seite 3 der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung, dass eine Gebührenunterschreitung nach § 45 IV. BOStB standeswidrig sei, obwohl die zitierte Vorschrift bereits seit geraumer Zeit gestrichen wurde. Dies hat man offensichtlich am Niederrhein nicht mitbekommen, was nicht gerade für die Qualität der Kanzlei spricht.

Auch die Aussage auf Seite 4, dass die Preisangabe des Gebührenkalkulators gegen zwingende Vorschriften der Preisangabenverordnung verstosse, als ein potentieller Mandant, „der in diesem Falle Endverbraucher ist“, den tatsächlichen Preis erst an versteckter Stelle – durch notwendiges Weiterklicken – genannt bekommt, ist schlichtweg falsch. Unser Kommentar hierzu kann noch knapper ausfallen: „nicht klicken – gucken!“

Einmal abgesehen von den handwerklichen Mängeln, ist der Vorwurf der irreführenden Preisangabe natürlich der Hohn schlechthin und kann nur Spott nach sich ziehen als gerade steuerberaten.de erstmals die komplexe Steuerberatergebührenverordnung in einer bisher nicht da gewesenen Form für den Verbraucher transparenter macht. Ist es dann nicht vielmehr so, dass die Kollegen das Licht der Gebührentransparenz scheuen und sich weiter gerne im Halbdunkeln der Gebührenordnung verstecken?

Und dass die Möchengladbacher Berufskollegen in der für viele Mandanten extrem schwierigen Wirtschaftsphase offensichtlich einige Energie auf Überlegungen verwenden, wie mit fragwürdigen Mitteln Berufskollegen zu höheren Preisen gezwungen werden können, spricht für eine Einstellung, die mit der selbstlosen Freiberuflichkeit nach unserem Verständnis wenig zu tun hat.

Wir freuen uns über zahlreiche Kommentare!