Abzug von Fahrtkosten zum Ehegatten am Beschäftigungsort
Samstag, den 7. August 2010Kann man im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung auch seinen Ehegatten am Beschäftigungsort besuchen und die damit verbundenen Fahrtkosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen? Oder muss der Ehegatte immer zum Familienwohnsitz fahren?
Als Arbeitnehmer können Sie im Rahmen der doppelten Haushaltsführung Ihre Aufwendungen für Fahrten vom Beschäftigungsort zum Familienwohnsitz als dem Lebensmittelpunkt als Werbungskosten von der Steuer absetzen. So etwas ist aber nicht immer gut durchführbar. Dann ... Weiterlesen...