Abzug von behinderungsbedingten Umbaumaßnahmen
Freitag, den 25. Dezember 2009Behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen sind nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofes leichter als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abzugsfähig.
Leider können Menschen aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung wie etwa eines Schlaganfalls aufgrund der damit verbundenen körperlichen Beeinträchtigung auf die Durchführung von wohnumfeldverbesserenden Maßnahmen angewiesen sei. Dazu gehört u.a. der benhindertengerechte Umbau des Badezimmers ... Weiterlesen...