Unterhalt für Angehörige im Ausland
Donnerstag, den 30. April 2009Soweit Sie unterhaltsberechtigte Personen im Ausland unterstützen, ist die steuerliche Absetzbarkeit Ihrer Zuwendungen gar nicht so einfach.
Wer seine bedürftigen Angehörigen in Deutschland finanziell unterstützt, sind diese Aufwendungen problemlos bis zu einem Betrag von 7.680,- € als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. Dies gilt jedenfalls, soweit Sie zum Unterhalt gesetzlich verpflichtet sind. Das Finanzamt ... Weiterlesen...