Jahressteuergesetz 2009: Festsetzung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen
Freitag, den 30. Januar 2009Ab 2009 gelten neue Werte für die Festsetzung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen
Einkommensteuer-Vorauszahlungen sind vierteljährlich jeweils ab dem 10. März eines Jahres zu entrichten für den laufenden Veranlagungszeitraum in Höhe der voraussichtlich geschuldeten Steuer. Die Anpassung der Vorauszahlungen findet nur statt, wenn ein Mindestbetrag überschritten wird. Die Schwellenwerte ... Weiterlesen...