Schmiergeldzahlungen
Freitag, den 29. August 2008Bei Schmiergeldzahlungen kennt das Finanzamt kein Pardon. Denn das Steuergeheimnis gilt nur für die ehrlichen Steuerzahler – nicht hingegen für Kriminelle.
Die Zeiten, in denen man Schmiergeldzahlungen als Werbungskosten absetzen konnte, sind Gott sei Dank vorbei. Inzwischen müssen Sie als Bürger stattdessen mit einer Einschaltung der Staatsanwaltschaft rechnen. Das Finanzamt ist hierzu verpflichtet, sofern hinreichende Anhaltspunkte ... Weiterlesen...