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Jahressteuergesetz 2009: Steuerbefreiung für betriebliche Gesundheitsförderung

Freitag, den 30. Januar 2009 (Harald Büring)

Gesundheitsförderung durch den Arbeitgeber wird steuerlich begünstigt

(c) Doug Olson - Fotolia.com

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Bietet der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern neben dem Gehalt die Teilnahme an gesundheitsfördernden Maßnahmen an, ist diese Sachleistung bis € 500 pro Jahr steuerfrei.

Unter die Steuerbefreiung fallen bestimmte Leistungen. Hierzu gehören folgende Bereiche: Rückentraining, Yoga oder andere Maßnahmen, die den Bewegungsapparat für arbeitsbedingten Belastungen stärken, gesundheitsgerechte betriebliche Gemeinschaftsverpflegung, Anti-Stress-Kurse oder andere Maßnahmen, die die psychosoziale Belastung reduzieren können, Raucherentwöhnungskurse oder andere Maßnahmen zur Suchtbekämpfung. Unter die Steuerbefreiung fallen auch Zuschüsse des Arbeitgebers, die für externe Angebote in diesem Bereich bestimmt sind, z.B. von der Krankenkasse angebotene Gesundheitskursen.

Nicht begünstigt ist allerdings die Übernahme von Mitgliedsbeiträgen an Sportvereine und Fitnessstudios.


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Eine Reaktion zu “Jahressteuergesetz 2009: Steuerbefreiung für betriebliche Gesundheitsförderung”
  1. Aleida Teitsworth

    Hilfe mein Kind 14 Jahre alt hat seit einem Tag keinen festen Stuhl mehr und es geht ihm nicht gerade gut.Bis heute waren wir noch nicht beim Spezialisten es ist ja “nur” Durchfall, werde aber immer unruhiger es könnte ja das EHEC Virus sein. Wie lautet eurer Rat direkt zum Doktor oder noch warten?? Das Virus soll ja meistens bei ausgewachsenen Menschen ausbrechen und darüber hinaus kommt es, dass wir in Hessen leben und es bisher nur im Norden Deutschlands in Erscheinung getreten ist. Bitte helft mir schnell.



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