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Spenden an gemeinnützige Einrichtungen im EU-Ausland

Freitag, den 30. Januar 2009 (Harald Büring)

Können nur Spenden an gemeinnützige Einrichtungen in Deutschland steuerlich anerkannt werden?

© bilderbox - Fotolia.com

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Nach dem deutschen Recht dürfen nur die Spenden an inländische gemeinnützige Einrichtungen vom Fiskus als Sonderausgabe berücksichtigt werden. Fließen die Spenden hingegen ins Ausland, geht der Spender leer aus.

Dies wollte sich jedoch ein Deutscher nicht gefallen lassen, der ein portugiesisches Seniorenheim mit einem angegliederten Kinderheim großzügig bedachte. Als das Finanzamt den Abzug verweigerte, zog der Betroffene bis vor den Bundesfinanzhof. Dieser setzte das Verfahren aus und legte die Frage dem europäischen Gerichtshof zur Klärung vor.

Der europäische Gerichtshof entschied jetzt, dass die deutsche Regelung gegen europäisches Recht verstößt (Az. C-318/07). Der Abzug darf nicht allein deshalb verboten werden, weil sich die Einrichtung nicht auf deutschem Boden befindet. Hierdurch wird die nach dem Gemeinschaftsrecht garantierte Kapitalverkehrsfreiheit verletzt.


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