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Kindergeld und Drogenabhängigkeit

Freitag, den 16. Januar 2009 (Harald Büring)

Die Eltern eines drogenabhängigen Kindes haben es schwer. Erhalten sie wenigstens Kindergeld?

© davidundderriese - Fotolia.com

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Die Eltern von drogenabhängigen Kindern sollten auch ans Kindergeld denken. Sie haben eventuell auch dann einen Anspruch drauf, wenn Ihr Kind volljährig ist und aufgrund seines Zustandes weder eine Ausbildung, noch eine berufliche Tätigkeit ausüben kann.

Dies setzt nach einem Urteil des Finanzgerichtes Hamburg vor allem voraus, dass Ihr Kind aufgrund seiner Suchterkrankung so erheblich beeinträchtigt ist, dass es dauerhaft erwerbsunfähig ist (Az. 3 K 117/07). Die bloße Abhängigkeit von Drogen alleine reicht nicht aus.

Allerdings ist diese Entscheidung nicht rechtskräftig, weil die Familienkasse gegen die Nichtzulassung der Revision rechtlich vorgegangen ist (Az. III B 200/08).

Sofern eine Suchttherapie keinen Erfolg verspricht, sollte Ihr Kind am besten einen Schwerbehindertenausweis beantragen, in dem neben dem Grad der Behinderung seine besondere Hilflosigkeit festgestellt wird. Dann haben Sie wesentlich eher eine Chance, Kindergeld zu erhalten.


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