Trainee-Programm und Kindergeld
Donnerstag, den 15. Januar 2009 (Harald Büring)Erhalten Eltern bei der Teilnahme ihres Kindes an einem Trainee-Programm Kindergeld?
Häufig müssen Ihre Kinder insbesondere nach einer akademischen Berufsausbildung zunächst einmal als Trainee tätig sein, ehe sie in ein reguläres Arbeitsverhältnis übernommen werden. In diesem Fall können Sie als Eltern unter Umständen Kindergeld erhalten. Dies setzt voraus, dass das Trainee- Programm als Berufsausbildung im kindergeldrechtlichen Sinn anzusehen ist.
Davon ist vor allem dann auszugehen, wenn es bei dem Trainee-Programm in erster Linie um die Vervollkommnung bereits erworbener Erkenntnisse geht, die für den angestrebten Beruf sinnvoll sind. Hierbei muss Ihr Kind mit sämtlichen Sachbereichen in Berührung kommen, welche für den späteren Job von Bedeutung sind. Wichtig ist auch, dass qualifizierte Arbeiten übernommen werden, die auf der Ausbildung aufbauen. Schließlich müssen Unterweisungen erfolgen durch Vorgesetzte und es darf sich von der Höhe nur um ein Ausbildungsgehalt handeln. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden (Az. 4 K 4113/07).
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