Fahrtenbuch für Angestellte
Mittwoch, den 7. Januar 2009 (Harald Büring)Das Führen eines Fahrtenbuches ist auch für Angestellte interessant. Doch sie müssen dann aufpassen. Das Finanzamt darf aber auch nicht zuviel erwarten.
Nicht nur für Unternehmer, sondern auch für Angestellte kann sich das Führen eines Fahrtenbuches lohnen, wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber einen Firmenwagen zur Nutzung überlassen hat. Denn sonst kassiert das Finanzamt gerne Steuern für den vermögenswerten Vorteil einer unterstellten privaten Nutzung nach der pauschalisierten 1%-Methode- unabhängig von der tatsächlich erfolgten privaten Nutzung.
Das Führen eines Fahrtenbuches hilft Ihnen jedoch nur, wenn dies in ordnungsgemäßer Form geschehen ist. Sie müssen vor allem Reisedatum, Ziel, Zweck und den Namen der jeweiligen Geschäftspartner zeitnah und fortlaufend dort eintragen. Dabei sollten Sie sich vor Widersprüchen hüten. Aus Kleinigkeiten darf man Ihnen aber keinen Strick drehen, wenn die Angaben trotzdem plausibel sind. Das ist dann der Fall, wenn trotz formaler Mängel an der Richtigkeit der Eintragungen keine Zweifel bestehen. Das gilt z.B. dann, wenn sich Rechenfehler bei der Gesamtfahrleistung nicht nennenswert auswirken oder die genauen Adressen von aufgesuchten Baustellen leicht ermittelt werden können. Dies entschied das Finanzgericht Düsseldorf (Az. 12 K 4479/07 E).
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