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Einkommensteuer

Jubiläumsfeier

Mittwoch, den 31. Dezember 2008 (Harald Büring)

Inwieweit kann der Chef die Kosten für eine Jubiläumsfeier absetzen?

© Vasiliy Koval - Fotolia.com

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Als Firmenschef oder leitender Mitarbeiter können Sie die Aufwendungen für eine Jubiläumsfeier eventuell als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten von der Steuer absetzen. Dies setzt jedoch vor allem voraus, dass es dafür nur einen dienstlichen Anlass gibt, wie etwa ein 35-jähriges Dienstjubiläum. Darüber hinaus darf es jedoch keinerlei Bezug zu einem privaten Ereignis – wie etwa einem Geburtstags des Chefs oder einem seiner Mitarbeiter – geben. Ansonsten streicht Ihnen das Finanzamt diese Abzugsmöglichkeit zusammen. Um dies zu vermeiden, sollte auch kein zeitlicher Zusammenhang zu irgendeinem privaten Ereignis –wie etwa einem Geburtstag – bestehen (besonders dann, wenn es sich um einen runden Geburtstag handelt). Das Finanzamt richtet sich bei der Beurteilung auch danach, wer die Gästeliste festgelegt hat, wen Sie eingeladen haben und wo die Feier stattfindet. Dies hat kürzlich das Finanzgericht Rheinland-Pfalz klargestellt (Az. 2 K 2606/06).


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