Solarstromanlage und Steuern
Mittwoch, den 17. September 2008 (Harald Büring)Die Anschaffung einer Solarstromanlage hat auch steuerliche Konsequenzen.
Ehe Sie sich eine Solarstromanlage anschaffen, sollten Sie sich neben den Förderungsmöglichkeiten auch über die steuerlichen Folgen informieren. Als Privatperson haben Sie z.B. häufig ein Wahlrecht, ob Sie wie ein normaler Unternehmer der Umsatzsteuerpflicht unterliegen oder nicht. Der Verzicht auf die Umsatzsteuerpflicht gilt aber fünf Jahre und will daher gut überlegt sein. In diesem Fall können Sie nämlich von der für Anschaffungen gezahlten Umsatzsteuer keine Vorsteuer abziehen.
Die Oberfinanzdirektion Koblenz hat hierzu eine kleine Broschüre von zwei Seiten herausgegeben, die Sie hier im Internet abrufen können. Diese sogenannte „Steuertipp“ gibt einen groben Überblick vor allem über Ihre Verpflichtungen. Wenn Sie noch mehr über Ihre Rechte und über Förderungsmöglichkeiten erfahren wollen, schauen Sie am besten im Internetangebot der Stiftung Warentest nach sowie beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.
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Am 13. April 2011 um 20:03 Uhr
Hallo.
Ich habe 2011 eine Solaranlage in Betrieb genommen.Ich habe gehört,dass ich dies jedoch schon in der Steuererklärung von 2010 erwähnen kann.Wie kann ich dass in der Steuererklärung 2010 eingeben? Unter welchen Art von Ausgaben gilt das?
Mfg