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Grabpflege

Montag, den 15. September 2008 (Harald Büring)

Können die Kosten für Grabpflege als haushaltsnahe Dienstleistung abgesetzt werden?

Kosten für Grabpflege sind für die Hinterbliebenen leider eine teure Angelegenheit. Die Kosten hierfür werden von den Finanzämtern generell nicht als außergewöhnliche Belastungen anerkannt.

Wie schön wäre es da, wenn man sie als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen könnte. Als haushaltsnahe Dienstleistung sind Aufwendungen bis zu 2.400 ,- Euro im Kalenderjahr steuerlich abzugsfähig.

Sie können Ihre Aufwendungen zwar in Ihrer Steuererklärung als Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen eintragen. Aber Erfolg werden Sie damit wohl nicht haben. “Haushaltsnah” bedeutet nämlich nach der Rechtsprechung, dass die “Dienstleistung” in Ihrer privaten Wohnung oder zumindest im unmittelbaren Umfeld Ihrer eigenen vier Wände erbracht werden müssen. Hierzu zählt noch der eigene Garten, nicht aber ein Grab, welches sich auf einem separaten Friedhof befindet. Beerdigungen im eigenen Garten gibt es hierzulande nicht.


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