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Kindergeld bei Au-pair-Tätigkeit?

Donnerstag, den 11. Dezember 2008 (Harald Büring)

Eltern erhalten für Au-pair- Zeiten Ihres Kindes im Ausland Kindergeld, wenn diese als Berufsausbildung anzusehen sind.

© binagel - Fotolia.com

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Als Eltern können Sie unter Umständen Kindergeld auch für die Zeit erhalten, in der Ihr Kind im Ausland einer Au-pair-Tätigkeit nachgegangen ist. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn es dort eine Ausbildung oder ein Studium absolviert und die jeweilige Ausbildungsordnung oder Studienordnung einen solchen Aufenthalt zumindest empfiehlt.

Darüber hinaus sind Sie nur dann auf der sicheren Seite, wenn während dieses Aufenthaltes ein Sprachunterricht von mindestens 10 Wochenstunden stattfindet.
Bei einer geringeren Stundenzahl wird die Sache schwierig. Hier können Sie dann Glück haben, wenn der Sprachkurs der üblichen Anerkennung auf einen anerkannten Prüfungsabschluss dient und Ihr Kind den Prüfungsabschluss anstrebt.
Hinsichtlich der Stundenzahl wird nach gegenwärtigen Rechtsprechung der Finanzgerichte nur die reine Unterrichtszeit berücksichtigt. Die Zeiten für Hausaufgaben und zusätzliche Übungen werden hingegen ignoriert. Allerdings beschäftigt sich der BFH in einem anhängigen Revisionsverfahren damit, ob dies rechtmäßig ist (III R 59/08). Betroffene sollten daher Einspruch einlegen und sich auf dieses Verfahren berufen.


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