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Berücksichtigung von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen bei Verzicht gegenüber der Krankenversicherung

Samstag, den 18. Februar 2012 (Harald Büring)

Wer insbesondere als Privatpatient gegenüber seiner Krankenversichrung auf die Geltendmachung von Krankheitskosten verzichtet, der bekommt nach Abgabe der Steuererklärung Probleme mit seinem Finanzamt. Die Anerkennung als außergewöhnliche Belastungen steht auf dem Spiel.

Vor allem Privatpatienten überlegen häufig,ob sie wirklich alle Kosten für Arztbesuche bei ihrer Krankenversicherung geltend machen. Der Grund liegt gewöhnlich darin, dass sie dann keine Beitragsrückgewahr mehr erhalten würden. Und die ist häufig hoch angesetzt. Von daher lohnt sich das Einreichen insbesondere von kleinen Rechnungen längst nicht immer.

© Gina Sanders2 - Fotolia.com

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Soweit Sie aus diesem Grunde auf die Geltendmachung von Ausgaben etwa für Arztbesuche gegenüber Ihrer Krankenversicherung verzichten, können Sie beim Finanzamt nicht auf Verständnis hoffen. Im Gegenteil: Das Finanzamt braucht Ihre Aufwendungen insoweit nicht als außergewöhnliche Belastungen anerkennen. Dies hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden. Nach Ansicht der Richter fehlt es hierfür an der “Zwangsläufigkeit”.  Dem betroffenen Steuerzahler dürfe die vollständige Inanspruchnahme der Krankenversicherung  auch dann zugemutet werden, soweit er dadurch seinen Anspruch auf Beitragsrückerstattung verliert. Von daher sollten sich daher gut überlegen, ob Ihnen der Verzicht gegenüber der Krankenversicherung wirklich etwas einbringt. Das Aktenzeichen der Entscheidung lautet: 2 V 1883/11.


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