Grundsatzentscheidung des BGH zu Bewährungsstrafe bei Steuerhinterziehung
Donnerstag, den 9. Februar 2012 (Harald Büring)Der Bundesgerichtshof hat erneut klargestellt, dass die Steuerhinterziehung im großen Stil kein Kavaliersdelikt ist. Die Täter müssen davon ausgehen, dass sie ihre Strafe im Gefängnis absitzen müssen.
Im vorliegenden Fall hatte ein bayerischer Unternehmer kräftig zugelangt und gegenüber dem Fiskus mehr als 1,1 Millionen Steuern hinterzogen. Trotzdem konnte er die Richter in erster Instanz gändig stimmen. Das Landgericht verhängte gegen ihn lediglich eine zweijährige Bewährungsstrafe. Doch die Staatsanwaltschaft legte gegen dieses milde Urteil erfolgreich Revision ein. Die Richter des Bundesgerichtshofes hoben die Entscheidung auf. Sie stellten klar, dass die Täter ab einer Million € damit rechnen müsen, dass die gegen sie verhängte Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt wird. Hiergegen spricht laut BGH nicht, dass der Beschuldigte einen Steuerberater beauftragt , ein Geständnis abgelegt und seine Steuern nachgezahlt hatte. Demgegenüber brauchen Steuerzahler bei kleinen Summen gewöhnlich nicht mit einer Freiheitstrafe rechnen. Das Aktenzeichen des BGH-Urteils lautet: Az. 1 StR 525/11.
Trotzdem sollten Sie sich bei Problemen mit Ihrem Finanzamt von einem Steuerberater beraten lassen. Das Gleiche gilt, soweit Ihnen beim Ausfüllen Ihrer Steuererklärung Ihre Einkünfte aus Versehen zu niedrig angesetzt haben. Nur ein professonaler Berater kann abschätzen, inwieweit Sie sich gegenüber den Finanzbehörden etwa durch eine Selbstanzeige offenbaren sollten und was es dabei zu beachten ist.
Tags: Bewährungsstrafe, BGH, Freiheisstrafe, Gefängnis, Steuerhinterziehung
Ähnliche Artikel:
- Grundsatzentscheidung des BFH zur Umrüstung eines Firmenwagens auf Gas
- Steuerhinterziehung durch Schweigen
- Grundsatzentscheidung zur Absetzbarkeit von Sprachkurs im Ausland
- Bestrafung wegen Steuerhinterziehung trotz Selbstanzeige
- Steuerhinterziehung und Freiheitsstrafe
- Doppelte Kindergeldzahlung und Steuerhinterziehung
- Steuerhinterziehung und Erbschaft
