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Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Pendlerpauschale und Konsequenzen

Dienstag, den 9. Dezember 2008 (Harald Büring)

Wie hat das Bundesfinanzministerium die Entscheidung aus Karlsruhe aufgenommen? Und was sind die Folgen?

© James Steidl - Fotolia.com

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Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist erst einmal als Erfolg für Millionen von Pendlern zu sehen – für die die Kürzung der Pendlerpauschale ein Schlag ins Gesicht war. Diese Streichung war insbesondere ungerecht gegenüber den meisten Pendlern, die nur im Nahbereich pendeln und daher auf ihren hohen Spritkosten sitzen geblieben sind. Darüber hinaus ist eine einseitige Bevorzugung der Fernpendler nicht mit dem Umweltschutz vereinbar.

Das Bundesfinanzministerium beugt sich dem Spruch aus Karlsruhe mit Widerwillen- und sichert in seiner Pressemitteilung vom 09.12.2008 die schnelle Umsetzung der Rückzahlung zu-auch um die lahme Konjunktur wieder in Schwung zu bringen . Ob die betroffenen Pendler jedoch das Geld behalten dürfen, ist nicht sicher. Das hängt vom Gesetzgeber ab. Dieser wurde vom Bundesverfassungsgericht zu einer verfassungsmäßigen Neuregelung verurteilt, die dann auch rückwirkend bis zum 01.01.2007 gilt. Der Gesetzgeber hat hier einen weiten Spielraum – er muss seine Entscheidung aber überzeugend begründen und insbesondere den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten. Ein Hinweis auf die desolate Haushaltslage reicht für eine Kürzung oder sogar Streichung der Pendlerpauschale nicht aus.


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