Verzicht auf eingeräumtes Aktienankaufsrecht
Montag, den 1. September 2008 (Harald Büring)Inwieweit wird bei einem geschäftsführenden GmbH-Gesellschafter der Verzicht auf ein Aktienankaufsrecht als geldwerter Vorteil versteuert?
Ein geschäftsführender GmbH-Gesellschafter muss dann das für einen Verzicht auf das ihm eingeräumte Aktienankaufsrecht gezahlte Entgelt versteuern, wenn dieses als geldwerter Vorteil aus seinem Arbeitsverhältnis anzusehen ist. Hiervon ist dann auszugehen, wenn ihm das Ankaufsrecht aufgrund seiner Stellung als Geschäftsführer eingeräumt worden ist.
Dies ergab sich im aktuellen Fall daraus, dass der Gesellschafterbeschluss diese Leistungen ausdrücklich dem geschäftsführenden Gesellschafter aufgrund seiner Position als Geschäftsführer einräumte. Nach dem Inhalt dieses Beschlusses hätte der Gesellschafter das Ankaufsrecht verloren, wenn er aus seiner Position als Geschäftsführer entlassen worden wäre. Von daher hat das für den Verzicht gezahlte Entgelt nichts mit seiner Stellung als Gesellschafter zu tun und muss als Arbeitslohn versteuert werden. Das hat der Bundesfinanzhof kürzlich entschieden (Az. VI R 4/05).
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